Das dritte Buch Mose / Levitikus
3. Mose Kapitel 1
1 Der HERR berief hierauf Mose und gebot ihm aus dem Offenbarungszelte folgendes:
2 »Rede zu den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn jemand von euch dem HERRN eine Opfergabe darbringen will, so sollt ihr eure Opfergabe vom Vieh, und zwar von den Rindern und vom Kleinvieh, darbringen.«
Brandopfer vom Rindvieh
3 »Wenn seine Opfergabe in einem Brandopfer bestehen soll, und zwar von einem Rind, so muß er ein fehlerloses männliches Tier opfern. Er bringe dieses an den Eingang des Offenbarungszeltes, damit es ihm das Wohlgefallen des HERRN verschaffe.
4 Dann lege er seine Hand fest auf den Kopf des Brandopfertieres, so wird es wohlgefällig aufgenommen werden und ihm Sühne verschaffen.
5 Hierauf schlachte man das junge Rind vor dem HERRN; und die Priester, die Söhne Aarons, sollen das Blut herzubringen, und zwar so, daß sie das Blut ringsum an den Altar sprengen, der am Eingang des Offenbarungszeltes steht.
6 Dann soll man dem Brandopfertier die Haut abziehen und es in seine Stücke zerlegen;
7 die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen Feuer auf den Altar tun und Holzstücke über dem Feuer aufschichten;
8 sodann sollen die Söhne Aarons, die Priester, die Stücke, auch den Kopf und das Fett, auf dem Holz, das auf dem Altar über dem Feuer liegt, gehörig zurechtlegen.
9 Die Eingeweide und Beine des Tieres aber soll man mit Wasser waschen, und der Priester soll dann das Ganze auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Brandopfer, ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.«
Brandopfer vom Kleinvieh
10 »Wenn aber seine Opfergabe, die ein Brandopfer sein soll, in einem Stück Kleinvieh, einem Schaf oder einer Ziege, besteht, so muß es ein männliches, fehlerloses Tier sein, das er zum Opfer bringt.
11 Man schlachte dieses vor dem HERRN an der Nordseite des Altars; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut des Tieres ringsum an den Altar sprengen.
12 Dann soll man es in seine Stücke zerlegen, und der Priester soll diese, und zwar auch den Kopf und das Fett, auf dem Holz, das auf dem Altar über dem Feuer liegt, gehörig zurechtlegen.
13 Die Eingeweide und Beine aber soll man mit Wasser waschen, und der Priester soll dann das Ganze darbringen und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Brandopfer, ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.«
Brandopfer von Vögeln
14 »Wenn aber seine Opfergabe für den HERRN, die ein Brandopfer sein soll, in Geflügel besteht, so müssen es Turteltauben oder junge Tauben sein, die er als Opfergabe darbringt.
15 Der Priester bringe das Tier an den Altar, knicke ihm den Kopf ab und lasse diesen auf dem Altar in Rauch aufgehen; das Blut aber lasse er an die Wand des Altars auslaufen.
16 Darauf soll er den Kropf mit seinem Unrat entfernen und ihn neben den Altar gegen Osten auf die Aschenstelle werfen.
17 Hierauf soll er dem Vogel die Flügel einreißen, jedoch ohne sie ganz abzutrennen, und der Priester soll ihn auf dem Altar, auf dem Holz, das über dem Feuer liegt, in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Brandopfer, ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.«
3. Mose Kapitel 2
1 »Wenn aber jemand dem HERRN ein Speisopfer als Opfergabe darbringen will, so muß seine Gabe aus Feinmehl bestehen, das er mit Öl übergießen und zu dem er Weihrauch hinzufügen muß.
2 Wenn er es dann den Söhnen Aarons, den Priestern, gebracht hat, soll der Priester eine Handvoll davon nehmen, nämlich von dem dargebrachten Feinmehl und Öl samt dem ganzen zugehörigen Weihrauch, und der Priester soll den zum Duftopfer bestimmten Teil auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.
3 Was dann von dem Speisopfer noch übrig ist, soll Aaron und seinen Söhnen gehören als etwas Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.
4 Willst du aber als Opfergabe eines Speisopfers etwas im Ofen Gebackenes darbringen, so muß es aus Feinmehl bereitet sein: ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen oder ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen. –
5 Soll aber deine Opfergabe in einem Speisopfer auf der Platte bestehen, so muß es aus ungesäuertem, mit Öl gemengtem Feinmehl bereitet sein.
6 Wenn du es dann in Stücke zerbrichst und Öl darübergießest, so ist es ein Speisopfer. –
7 Soll deine Opfergabe aber ein in der Pfanne bereitetes Speisopfer sein, so muß es aus Feinmehl mit Öl hergestellt sein.«
Allgemeines über die Zubereitung und Darbringung der Speisopfer
8 »Du sollst dann das Speisopfer, das aus diesen Zutaten bereitet ist, dem HERRN hinbringen, und zwar übergebe man es dem Priester, damit der es an den Altar trage.
9 Der Priester soll dann von dem Speisopfer den zum Duftopfer bestimmten Teil abheben und diesen auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.
10 Was dann von dem Speisopfer noch übrig ist, soll Aaron und seinen Söhnen gehören als etwas Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN. –
11 Kein Speisopfer, das ihr dem HERRN darbringt, darf aus Gesäuertem hergestellt sein; denn aller Sauerteig und aller Honig – davon dürft ihr dem HERRN kein Feueropfer darbringen;
12 als Erstlingsgabe dürft ihr sie dem HERRN darbringen, aber auf den Altar dürfen sie nicht zum lieblichen Geruch kommen. –
13 Alle deine Gaben aber, die du als Speisopfer darbringst, mußt du gehörig salzen und darfst niemals das Salz des Bundes deines Gottes bei deinen Speisopfern fehlen lassen: zu all deinen Opfergaben mußt du auch Salz darbringen.«
Speisopfer von Getreide-Erstlingen
14 »Willst du aber dem HERRN ein Speisopfer von den Erstlingsfrüchten darbringen, so mußt du am Feuer geröstete Ähren (oder) zerstoßene Körner von der frischen Frucht als Speisopfer von deinen Erstlingsfrüchten darbringen.
15 Wenn du Öl daraufgießest und Weihrauch hinzufügst, so ist es ein Speisopfer.
16 Der Priester soll dann den zum Duftopfer bestimmten Teil von ihm – von seinen zerstoßenen Körnern und von seinem Öl – samt dem ganzen zugehörigen Weihrauch in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Feueropfer für den HERRN.«
3. Mose Kapitel 3
Heilsopfer vom Rindvieh
1 »Soll aber seine Opfergabe ein Heilsopfer sein, so soll er, wenn er sie von den Rindern darbringen will, mag es ein männliches oder ein weibliches Tier sein, ein fehlerloses Tier vor den HERRN bringen.
2 Dann lege er seine Hand fest auf den Kopf seines Opfertieres, und man schlachte es am Eingang des Offenbarungszeltes; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.
3 Hierauf soll er von dem Heilsopfer dem HERRN ein Feueropfer darbringen, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das an den Eingeweiden sitzt,
4 ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll er es ablösen.
5 Wenn die Söhne Aarons es dann auf dem Altar über dem Brandopfer, das auf dem Holz über dem Feuer liegt, in Rauch aufgehen lassen, so ist es ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.«
Heilsopfer vom Kleinvieh (Schaf oder Ziege)
6 »Wenn aber seine Opfergabe, die er dem HERRN als Heilsopfer darbringen will, dem Kleinvieh entnommen ist, so muß es ein fehlerloses männliches oder weibliches Tier sein, das er opfert.
7 Bringt er ein Schaf als seine Opfergabe dar, so bringe er es vor den HERRN,
8 lege seine Hand fest auf den Kopf seines Opfertieres, und man schlachte es dann vor dem Offenbarungszelt; die Söhne Aarons aber sollen sein Blut ringsum an den Altar sprengen.
9 Hierauf soll er dem HERRN von dem Heilsopfer ein Feueropfer darbringen, nämlich das Fett des Tieres: den ganzen Fettschwanz, den man dicht am Steißbein ablösen muß, ferner das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das an den Eingeweiden sitzt,
10 ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.
11 Wenn der Priester es dann auf dem Altar in Rauch aufgehen läßt, so ist es eine Feueropferspeise für den HERRN.
12 Wenn aber seine Opfergabe in einer Ziege besteht, so soll er sie vor den HERRN bringen,
13 dann seine Hand fest auf ihren Kopf legen, und man schlachte sie dann vor dem Offenbarungszelt; die Söhne Aarons aber sollen ihr Blut ringsum an den Altar sprengen.
14 Hierauf soll er dem HERRN von ihr seine Gabe als Feueropfer darbringen, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das an den Eingeweiden sitzt,
15 ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.
16 Wenn der Priester es dann auf dem Altar in Rauch aufgehen läßt, so ist es eine Feueropferspeise zu lieblichem Geruch für den HERRN. Alles Fett gehört dem HERRN.
17 Das ist eine ewiggültige Satzung für eure Geschlechter, wo ihr auch wohnen mögt: keinerlei Fett und keinerlei Blut dürft ihr genießen!«
3. Mose Kapitel 4
1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Rede zu den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn jemand sich unvorsätzlich gegen irgendein Verbot des HERRN (über Dinge) vergeht, die nicht getan werden dürfen, und gegen irgendeins von ihnen verstößt (so sollen folgende Bestimmungen gelten).«
Opfer bei Versündigung des Hohenpriesters
3 »Wenn sich der gesalbte Priester versündigt, so daß er eine Verschuldung über das Volk bringt, so soll er für sein Vergehen, das er begangen hat, dem HERRN einen fehlerlosen jungen Stier als Sündopfer darbringen.
4 Er hat also den Stier vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes zu bringen, dann seine Hand fest auf den Kopf des Stieres zu legen und den Stier vor dem HERRN zu schlachten.
5 Hierauf nehme der gesalbte Priester etwas von dem Blut des Stieres und bringe es in das Offenbarungszelt hinein.
6 Dort tauche der Priester seinen Finger in das Blut und sprenge etwas von dem Blut siebenmal vor dem HERRN, nämlich vor den Vorhang des Heiligtums.
7 Dann streiche der Priester etwas von dem Blut an die Hörner des für das wohlriechende Räucherwerk bestimmten Altars, der vor dem HERRN im Offenbarungszelt steht; alles übrige Blut des jungen Stieres aber schütte er an den Fuß des Brandopferaltars, der am Eingang des Offenbarungszeltes steht.
8 Dann löse er alles Fett von dem Sündopferstier ab, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das an den Eingeweiden sitzt,
9 ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, sowie den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll er es ablösen –,
10 so wie es von dem Stier bei einem Heilsopfer abgelöst wird; dann lasse der Priester (alle Fettstücke) auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehen.
11 Aber das Fell des Stieres und all sein Fleisch samt dem Kopf und den Beinen sowie seine Eingeweide und seinen Gedärmeinhalt,
12 also das ganze Tier soll man an einen reinen Ort außerhalb des Lagers hinausschaffen, an den Platz, wohin man die Fettasche schüttet, und ihn dort auf Holzscheiten im Feuer verbrennen: an dem Ort, wohin man die Fettasche schüttet, soll er verbrannt werden.«
Opfer bei Versündigung der ganzen Gemeinde
13 »Wenn aber die ganze Gemeinde Israel sich unvorsätzlich verfehlt hat, ohne daß das Volk sich dessen bewußt gewesen ist, und sie gegen irgendein Verbot des HERRN verstoßen haben und dadurch in Verschuldung geraten sind,
14 so soll die Gemeinde, sobald das Vergehen, dessen sie sich durch die Übertretung schuldig gemacht haben, erkannt worden ist, einen jungen Stier als Sündopfer darbringen und ihn vor das Offenbarungszelt führen.
15 Dort sollen die Ältesten der Gemeinde ihre Hände vor dem HERRN fest auf den Kopf des Stieres legen, und dann soll man den Stier vor dem HERRN schlachten.
16 Hierauf bringe der gesalbte Priester etwas von dem Blut des Stieres in das Offenbarungszelt hinein,
17 tauche dort seinen Finger in das Blut und sprenge etwas von dem Blut siebenmal vor dem HERRN, nämlich vor den Vorhang.
18 Dann streiche er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars, der vor dem HERRN im Offenbarungszelte steht; alles übrige Blut aber schütte er an den Fuß des Brandopferaltars, der am Eingang des Offenbarungszeltes steht.
19 Dann soll er alles Fett von ihm ablösen und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen
20 und hierauf mit dem Stiere so verfahren, wie er es mit dem eigenen Stier beim Sündopfer getan hat: genau so soll er auch mit ihm verfahren. Wenn der Priester ihnen so Sühne erwirkt hat, wird ihnen Vergebung zuteil werden.
21 Den Stier aber soll man vor das Lager hinausschaffen und ihn dort so verbrennen, wie man den zuerst erwähnten Stier verbrannt hat. Dies ist das Sündopfer für die Gemeinde.«
Opfer bei Versündigung des Stammfürsten
22 »Wenn ein Stammfürst sich versündigt und unvorsätzlich irgend etwas tut, wovon der HERR, sein Gott, geboten hat, daß man es nicht tun dürfe, und er dadurch in Verschuldung geraten ist,
23 so soll er, sobald das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm bekannt geworden ist, einen fehlerlosen Ziegenbock als seine Opfergabe darbringen.
24 Er lege dabei seine Hand fest auf den Kopf des Bockes, und man schlachte ihn an dem Ort, wo man die Brandopfer vor dem HERRN schlachtet: so ist es ein Sündopfer.
25 Alsdann soll der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars streichen, sein übriges Blut aber an den Fuß des Brandopferaltars schütten.
26 Hierauf soll er das gesamte Fett des Tieres auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen wie das Fett des Heilsopfers. Wenn der Priester ihm so Sühne wegen seiner Versündigung erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.«
Opfer bei Versündigung eines gewöhnlichen Israeliten
27 »Wenn sich aber jemand aus dem gemeinen Volk unvorsätzlich versündigt, indem er irgend etwas von dem tut, was nach den Geboten des HERRN nicht getan werden darf, und dadurch in Verschuldung geraten ist,
28 so soll er, sobald das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm bekannt geworden ist, eine fehlerlose Ziege als Opfergabe für sein Vergehen bringen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen.
29 Er lege dann seine Hand fest auf den Kopf des Sündopfers, und man schlachte das Sündopfer an dem für die Brandopfer bestimmten Ort.
30 Darauf soll der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars streichen, das gesamte übrige Blut des Tieres aber an den Fuß des Altars schütten.
31 Hierauf soll man alles Fett des Tieres ablösen, wie das Fett von einem Heilsopfer abgelöst wird, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den HERRN. Wenn der Priester ihm so Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. –
32 Wenn er aber ein Schaf als seine Gabe zum Sündopfer bringen will, so muß es ein fehlerloses weibliches Tier sein, das er bringt.
33 Er lege dann seine Hand fest auf den Kopf des Sündopfers, und man schlachte es als Sündopfer an dem Ort, wo man die Brandopfer schlachtet.
34 Darauf soll der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars streichen, das gesamte übrige Blut aber an den Fuß des Altars schütten.
35 Hierauf soll man alles Fett ablösen, wie das Fett des Schafes von einem Heilsopfer abgelöst wird, und der Priester soll es auf dem Altar, über den Feueropfern des HERRN, in Rauch aufgehen lassen. Wenn der Priester ihm so Sühne für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.«
3. Mose Kapitel 5
Über einige besondere Anlässe zu Sündopfern
1 »Wenn jemand sich dadurch vergeht, daß er nach Anhörung der gerichtlichen Verfluchung (über einen Verbrecher), obgleich er als Zeuge auftreten könnte, weil er entweder die Tat gesehen oder die Sache sonst in Erfahrung gebracht hat, trotzdem keine Aussage macht und so in Verschuldung gerät; –
2 oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das Aas eines unreinen Haustieres oder das Aas eines unreinen Kriechtieres, ohne sich dessen (zunächst) bewußt zu sein, aber doch so, daß er unrein geworden ist und sich dessen bewußt wird; –
3 oder wenn er mit der Unreinigkeit eines Menschen in Berührung kommt, mit irgendeiner Unreinigkeit, durch die man sich verunreinigen kann, ohne daß er es (zunächst) weiß, nachher aber Kenntnis davon erhält und er sich schuldig fühlt; –
4 oder wenn jemand unbesonnen schwört, indem der Schwur seinen Lippen entfährt, daß er etwas Gutes oder Böses tun wolle, wie ja jemandem ein Schwur unbesonnenerweise entfahren mag, ohne daß er sich dessen (zunächst) bewußt ist, nachher aber zur Erkenntnis kommt und so in bezug auf irgend etwas Derartiges sich schuldig fühlt:
5 so soll er, wenn er durch irgend etwas Derartiges eine Schuld auf sich geladen hat, das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, bekennen
6 und dann dem HERRN als Buße für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, als Sündopfer darbringen; und der Priester soll ihm dadurch Sühne für sein Vergehen erwirken.«
Ersatz des regelrechten Sündopfers für Unbemittelte und für ganz Arme (Fortsetzung zu 4,35)
7 »Wenn aber sein Vermögen zur Beschaffung eines Stückes Kleinvieh nicht ausreicht, so bringe er als seine Buße für das, wodurch er sich vergangen hat, dem HERRN zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
8 Er bringe sie also zum Priester, und dieser soll die zum Sündopfer bestimmte zuerst darbringen, und zwar so, daß er ihr den Kopf dicht beim Genick abknickt, doch ohne ihn ganz abzutrennen.
9 Dann soll er etwas von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altars sprengen, das übrige Blut aber an den Fuß des Altars ausdrücken: so ist es ein Sündopfer.
10 Die andere Taube aber soll er in der vorgeschriebenen Weise zum Brandopfer herrichten. Wenn der Priester ihm so Sühne für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. –
11 Wenn aber sein Vermögen nicht einmal zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier jungen Tauben ausreicht, so bringe er als seine Opfergabe für das, wodurch er sich vergangen hat, ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar, ohne jedoch Öl daraufzugießen oder Weihrauch hinzuzufügen; denn es ist ein Sündopfer.
12 Er bringe es also zum Priester, und der Priester nehme eine Handvoll davon als den zum Duftopfer bestimmten Teil und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen: so ist es ein Sündopfer.
13 Wenn der Priester ihm so für sein Vergehen, das er sich in irgendeinem der ebengenannten Fälle hat zu Schulden kommen lassen, Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. (Was dann von dem Sündopfer noch übrig ist) soll dem Priester gehören wie das (gewöhnliche) Speisopfer.«
Bei Veruntreuung heiliger Abgaben
14 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
15 »Wenn jemand eine Veruntreuung begeht, daß er sich unvorsätzlich an Dingen vergreift, die dem HERRN geheiligt sind, so soll er dem HERRN als sein Schuldopfer einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh, der nach deiner Schätzung mindestens zwei Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums wert ist, als Schuldopfer darbringen.
16 Außerdem soll er den Betrag, um den er das Heiligtum freventlich geschädigt hat, erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen und es dem Priester übergeben. Wenn der Priester ihm dann durch den als Schuldopfer dargebrachten Widder Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.«
Bei unbewußter Verschuldung
17 »Wenn sich aber jemand vergeht, indem er unwissentlich irgend etwas tut, was man nach den Geboten des HERRN nicht tun darf, und er unbewußt in Schuld geraten ist und ein Unrecht auf sich geladen hat,
18 so soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen. Wenn der Priester ihm dann für sein Vergehen, das er unwissentlich begangen hat, Sühne erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.
19 Es ist ein Schuldopfer; er hat sich ja doch gegen den HERRN verschuldet.«
Bei Schädigung des Eigentums eines Mitmenschen
20 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
21 »Wenn jemand sich versündigt und sich eine Veruntreuung gegen den HERRN zu Schulden kommen läßt, indem er seinem Volksgenossen gegenüber etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Entwendetes ableugnet oder seinen Volksgenossen um etwas übervorteilt
22 oder etwas Verlorenes gefunden hat und es verhehlt, oder wenn er falsch schwört in bezug auf irgendeine Handlung, durch die sich jemand versündigen kann –
23 wenn er sich also auf solche Weise vergangen hat und in Verschuldung geraten ist, so soll er das Entwendete, das er an sich gebracht, oder das Erpreßte, das er sich mit Unrecht angeeignet hat, oder das Anvertraute, das ihm in Verwahrung gegeben worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben
24 oder alles, in bezug worauf er falsch geschworen hat, zurückerstatten, und zwar soll er es nach seinem vollen Wert erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen: wem es zukommt, dem soll er es erstatten am Tage, an dem er sein Schuldopfer darbringt.
25 Als seine Buße für den HERRN aber soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen.
26 Wenn der Priester ihm dann Sühne vor dem HERRN erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden für alle Handlungen, durch deren Begehung er sich eine Verschuldung zugezogen hat.«
3. Mose Kapitel 6
Vorschriften für die Priester in betreff des täglichen Brandopfers
1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisungen: Diese Vorschriften gelten für das Brandopfer: Dieses, das Brandopfer, soll auf dem Altar da, wo es angezündet worden ist, die ganze Nacht hindurch bis zum Morgen verbleiben, und das Altarfeuer soll dadurch brennend erhalten werden.
3 Der Priester soll sein linnenes Gewand anziehen und sich die linnenen Beinkleider an den Leib legen und die Fettasche, in welche das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verbrannt hat, wegräumen und sie neben den Altar schütten.
4 Alsdann soll er seine (linnenen) Kleider ausziehen und andere (gewöhnliche) Kleider anlegen und die Asche an einen reinen Ort vor das Lager hinausschaffen.
5 Das Feuer aber auf dem Altar soll dadurch in Brand erhalten werden und darf nicht erlöschen: jeden Morgen soll der Priester Holzscheite auf dem Altar anzünden und das (Morgen-) Brandopfer auf ihm zurechtlegen und über ihm die Fettstücke der Heilsopfer in Rauch aufgehen lassen.
6 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar unterhalten werden; es darf nie erlöschen!«
Vorschriften für die Priester in Betreff des Speisopfers
7 »Folgende Vorschriften aber gelten für das Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor den HERRN an die Vorderseite des Altars heranbringen.
8 Dann nehme er eine Handvoll davon, nämlich von dem Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, dazu den gesamten Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als ein Feueropfer lieblichen Geruchs, als den Duftteil davon für den HERRN.
9 Was dann (von dem Speisopfer) noch übrig ist, sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es an heiliger Stätte verzehrt werden; im Vorhof des Offenbarungszeltes sollen sie es essen.
10 Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden; es ist ihr Anteil, den ich ihnen von meinen Feueropfern zugewiesen habe: hochheilig ist es wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.
11 Alle männlichen Personen unter den Nachkommen Aarons dürfen es genießen; eine für ewige Zeiten festgesetzte Gebühr von den Feueropfern des HERRN soll es von Geschlecht zu Geschlecht sein. Jeder (Unbefugte), der diese Dinge berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein.«
Vorschriften in Betreff des Speisopfers des Hohenpriesters
12 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
13 »Dies soll die Opfergabe Aarons und seiner Söhne sein, die sie dem HERRN darzubringen haben an dem Tage, an welchem er gesalbt wird: ein Zehntel Epha Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere Hälfte am Abend.
14 Auf einer Platte soll es mit Öl zubereitet werden; zusammengerührt sollst du es darbringen; zerbröckelt zu einem Brockenspeisopfer sollst du es darbringen als einen lieblichen Geruch für den HERRN.
15 Auch der Priester, der an Aarons Statt aus der Zahl seiner Söhne gesalbt ist, soll es als eine auf ewige Zeiten festgesetzte Gebühr für den HERRN herrichten: als Ganzopfer soll es verbrannt werden;
16 denn jedes Speisopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein: es darf nichts davon gegessen werden.«
Vorschriften besonders für die Priester in Betreff des Sündopfers
17 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
18 »Rede mit Aaron und seinen Söhnen und gebiete ihnen: Folgende Vorschriften gelten für das Sündopfer: An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll auch das Sündopfer vor dem HERRN geschlachtet werden: es ist hochheilig.
19 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte soll es gegessen werden, nämlich im Vorhof des Offenbarungszeltes.
20 Jeder (Unbefugte), der sein Fleisch berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein; und wenn etwas von seinem Blut an ein Kleid spritzt, so mußt du das Kleidungsstück, an das es gespritzt ist, an heiliger Stätte waschen.
21 Ein irdenes Gefäß, in dem man es gekocht hat, muß zerbrochen werden; ist es aber in einem kupfernen Gefäß gekocht worden, so muß dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden.
22 Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen: es ist hochheilig.
23 Aber von allen Sündopfern, von deren Blut ein Teil in das Offenbarungszelt gebracht worden ist, (damit) im Heiligtum die Sühnung zu vollziehen, darf nichts gegessen werden, sondern sie sind im Feuer zu verbrennen.«
3. Mose Kapitel 7
Vorschriften in Betreff des Schuldopfers
1 »Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: es ist hochheilig.
2 An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und sein Blut soll man ringsum an den Altar sprengen;
3 das gesamte Fett des Tieres aber soll man darbringen, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
4 ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.
5 Dies alles soll der Priester dann auf dem Altar als ein Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Schuldopfer.
6 Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen; an heiliger Stätte muß es gegessen werden: es ist hochheilig.
7 Wie mit dem Sündopfer, so soll auch mit dem Schuldopfer verfahren werden; dieselbe Bestimmung soll für beide gelten: es soll dem Priester gehören, der die Sühnung mit ihm vollzogen hat.
Anhang über den Anteil des Priesters an Privat-Brandopfern und Privat-Speisopfern
8 Ebenso soll dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, das Fell des Brandopfertieres gehören, das er dargebracht hat.
9 Ebenso soll jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken, sowie alles, was in der Pfanne oder auf der Platte zubereitet worden ist, dem Priester gehören, der es darbringt.
10 Aber jedes Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem andern.«
Vorschriften für verschiedene Arten von Heilsopfern
11 »Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:
12 Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen;
13 nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.
14 Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HERRN darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.
15 Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muß noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –
16 Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.
17 Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muß im Feuer verbrannt werden;
18 denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –
19 Auch solches Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist im Feuer zu verbrennen. Was sonst aber das Opferfleisch betrifft, so darf jeder Reine es genießen;
20 aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem HERRN gehört, die Seele eines solchen Menschen soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
21 Wenn ferner jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Haustier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und trotzdem von dem Fleisch eines Heilsopfers ißt, das dem HERRN gehört, ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.«
Verbot des Genusses von Fett und Blut
22 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
23 »Gib den Israeliten folgende Weisung: Keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen dürft ihr genießen!
24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken verwendet werden, aber genießen dürft ihr es nimmermehr;
25 denn jeder, der Fett von den Haustieren genießt, von denen man dem HERRN Feueropfer darbringt, dessen Seele soll, weil er es genossen hat, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
26 Ebenso dürft ihr, wo ihr auch wohnen mögt, kein Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.
27 Ein jeder, der irgendwelches Blut genießt, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.«
Bestimmungen über die Opferanteile der Priester bei den Heilsopfern
28 Weiter gebot der HERR dem Mose:
29 »Gib den Israeliten folgende Weisungen: Wer dem HERRN ein Heilsopfer darbringt, soll dem HERRN von seinem Heilsopfer den gebührenden Anteil zukommen lassen.
30 Mit eigenen Händen soll er die zum Feueropfer für den HERRN bestimmten Stücke herbeibringen; nämlich das Fett samt der Brust soll er herbeibringen, und zwar die Brust, damit sie als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN gewebt werde.
31 Das Fett soll der Priester dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32 Auch die rechte Keule sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Heilsopfern geben.
33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett der Heilsopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören.
34 Denn die Webebrust und die Hebekeule habe ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Heilsopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine von seiten der Israeliten ewig zu leistende Gebühr überwiesen.«
Schlußbemerkungen
35 Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen überwiesen worden ist an dem Tage, als der HERR sie zu sich herantreten ließ, damit sie ihm als Priester dienten.
36 Diesen Anteil hat der HERR ihnen als eine von seiten der Israeliten zu leistende Gebühr an dem Tage, als er sie salbte, überwiesen; es ist eine ewige, für ihre Geschlechter verbindliche Gebühr.
37 Dies sind die Vorschriften in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einweihungsopfers und des Heilsopfers,
38 wie sie der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat an dem Tage, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.
3. Mose Kapitel 8
1 Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Nimm Aaron und seine Söhne mit ihm, dazu die heiligen Kleider und das Salböl, ferner den jungen Stier zum Sündopfer, die beiden Widder sowie den Korb mit dem ungesäuerten Backwerk,
3 und versammle die ganze Gemeinde am Eingang des Offenbarungszeltes!«
4 Mose tat, wie der HERR ihm geboten hatte; und als die Gemeinde sich am Eingang des Offenbarungszeltes versammelt hatte,
5 sagte Mose zu der Gemeinde: »Dies ist es, was der HERR zu tun geboten hat.«
Waschung, Einkleidung und Salbung der Priester
6 Hierauf ließ Mose Aaron mit seinen Söhnen herantreten und nahm eine Waschung mit Wasser an ihnen vor;
7 dann ließ er ihn das Unterkleid anlegen, umgürtete ihn mit dem Gürtel, bekleidete ihn mit dem Obergewand, legte ihm das Schulterkleid darüber an, umgürtete ihn mit der Binde des Schulterkleides und legte es ihm vermittels dieser fest an.
8 Dann befestigte er auf demselben das Brustschild und tat die heiligen Lose Urim und Thummim in das Brustschild hinein.
9 Hierauf setzte er ihm den Kopfbund auf das Haupt und befestigte an der Vorderseite des Kopfbundes das goldene Stirnblatt, das heilige Diadem, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
10 Dann nahm Mose das Salböl, salbte die heilige Wohnung und alles, was sich in ihr befand, und heiligte sie so;
11 auch sprengte er etwas davon siebenmal auf den Altar und salbte den Altar nebst allen seinen Geräten, auch das Becken samt seinem Gestell, um sie dadurch zu weihen.
12 Hierauf goß er dem Aaron etwas von dem Salböl auf das Haupt und salbte ihn, um ihn dadurch zu weihen.
13 Dann ließ Mose die Söhne Aarons herantreten, ließ sie die Unterkleider anziehen, umgürtete sie mit den Gürteln und setzte ihnen die hohen Mützen auf, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
Das Priestersündopfer
14 Dann ließ er den jungen Stier zum Sündopfer heranführen, und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände fest auf den Kopf des Sündopferstieres.
15 Hierauf schlachtete man ihn, Mose nahm das Blut, strich etwas davon mit seinem Finger an die Hörner des Altars ringsum und entsündigte so den Altar; das (übrige) Blut aber goß er an den Fuß des Altars und heiligte ihn so, indem er die Sühngebräuche an ihm vollzog.
16 Dann nahm man das ganze Fett, das an den Eingeweiden saß, sowie den Lappen an der Leber und die beiden Nieren samt dem Fett daran, und Mose ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehen;
17 den Stier aber samt seinem Fell, seinem Fleisch und dem Inhalt seiner Gedärme verbrannte man in einem Feuer außerhalb des Lagers, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
Das Brandopfer
18 Dann ließ er den Widder zum Brandopfer herbeibringen, und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände fest auf den Kopf des Widders.
19 Dann schlachtete man ihn, und Mose sprengte das Blut ringsum an den Altar;
20 den Widder aber zerlegte man in seine Stücke, und Mose ließ den Kopf sowie die Fleischstücke und das Fett in Rauch aufgehen.
21 Nachdem man dann die Eingeweide und die Beine mit Wasser abgewaschen hatte, ließ Mose den ganzen Widder auf dem Altar in Rauch aufgehen: so war es ein Brandopfer zu lieblichem Geruch, ein Feueropfer für den HERRN, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
Einweihungsopfer und Besprengung
22 Hierauf ließ er den zweiten Widder, den Einweihungswidder, herbeibringen, und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände fest auf den Kopf des Widders.
23 Dann schlachtete man ihn, und Mose nahm etwas von seinem Blut und strich es an das rechte Ohrläppchen Aarons sowie an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes.
24 Dann ließ Mose die Söhne Aarons herantreten und strich etwas von dem Blut an ihr rechtes Ohrläppchen sowie an ihren rechten Daumen und an die große Zehe ihres rechten Fußes; das (übrige) Blut aber sprengte Mose ringsum an den Altar.
25 Hierauf nahm er das Fett, nämlich den Fettschwanz und alles Fett, das an den Eingeweiden saß, ferner den Lappen an der Leber, sowie die beiden Nieren samt ihrem Fett und die rechte Keule;
26 weiter nahm er aus dem Korbe mit dem ungesäuerten Backwerk, der vor dem HERRN stand, einen ungesäuerten Kuchen sowie einen mit Öl zubereiteten Brotkuchen und einen Fladen, legte dies auf die Fettstücke und auf die rechte Keule,
27 gab dann dies alles dem Aaron und seinen Söhnen in die Hände und ließ es als Webeopfer vor dem HERRN weben.
28 Dann nahm Mose ihnen alles wieder aus den Händen zurück und ließ es auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehen; so war es ein Einweihungsopfer zu lieblichem Geruch, ein Feueropfer für den HERRN.
29 Dann nahm Mose die Brust und webte sie als Webeopfer vor dem HERRN; von dem Einweihungswidder fiel sie dem Mose als Anteil zu, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
30 Hierauf nahm Mose etwas von dem Salböl und von dem Blut, das sich auf dem Altar befand, und besprengte damit Aaron und seine Kleider sowie dessen Söhne und deren Kleider und weihte so Aaron und seine Kleider sowie dessen Söhne mit ihm nebst deren Kleidern.
Vorschriften in Betreff des Opfermahles und der siebentägigen Absonderung
31 Hierauf gebot Mose dem Aaron und dessen Söhnen: »Kocht das Fleisch am Eingang zum Offenbarungszelt und eßt es dort mitsamt dem Brot, das sich in dem zum Einweihungsopfer gehörigen Korb befindet, wie es mir geboten worden ist mit den Worten: ›Aaron und seine Söhne sollen es essen.‹
32 Was dann aber von dem Fleisch und dem Brot übrigbleibt, müßt ihr im Feuer verbrennen.
33 Auch dürft ihr sieben Tage lang nicht vom Eingang des Offenbarungszeltes weggehen bis zu dem Tage, an dem die für euer Einweihungsopfer festgesetzte Zeit abgelaufen ist; denn sieben Tage lang soll eure Einweihung dauern.
34 Wie man heute verfahren ist, so soll man nach des HERRN Gebot (auch an den folgenden Tagen) tun, um Sühne für euch zu erwirken.
35 Ihr müßt also sieben Tage lang Tag und Nacht am Eingang des Offenbarungszeltes bleiben und die Verordnungen des HERRN beobachten, damit ihr nicht sterbt; denn so ist mir geboten worden.«
36 So taten denn Aaron und seine Söhne alles, was der HERR durch Mose geboten hatte.
3. Mose Kapitel 9
Die Vorbereitungen
1 Am achten Tage aber berief Mose Aaron und dessen Söhne sowie die Ältesten der Israeliten
2 und gebot dem Aaron: »Nimm dir ein junges Rind zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, beides fehlerlose Tiere, und bringe sie vor dem HERRN dar.
3 Den Israeliten aber gebiete folgendes: ›Nehmt einen Ziegenbock zum Sündopfer sowie ein Kalb und ein Schaf, beides einjährige, fehlerlose Tiere, zum Brandopfer;
4 ferner einen Stier und einen Widder zum Heilsopfer, um sie vor dem HERRN zu schlachten; dazu ein mit Öl gemengtes Speisopfer; denn heute wird der HERR euch erscheinen.‹«
5 Da brachten sie das, was Mose befohlen hatte, vor das Offenbarungszelt, und die ganze Gemeinde kam herbei und stellte sich vor dem HERRN auf.
6 Dann sagte Mose: »Dies ist es, was der HERR euch zu tun geboten hat, damit euch die Herrlichkeit des HERRN erscheine.«
7 Hierauf sagte Mose zu Aaron: »Tritt an den Altar und bringe dein Sündopfer und dein Brandopfer dar, damit du für dich [und für das Volk] Sühne erwirkst; danach bringe die Opfergabe des Volkes dar, damit du auch für sie Sühne erwirkst, wie der HERR geboten hat.«
Das hohepriesterliche Sünd- und Brandopfer
8 Da trat Aaron an den Altar heran und schlachtete das Kalb, das zum Sündopfer für ihn selbst bestimmt war.
9 Hierauf reichten seine Söhne ihm das Blut dar, und er tauchte seinen Finger in das Blut und strich etwas davon an die Hörner des Altars; das (übrige) Blut aber goß er an den Fuß des Altars.
10 Dann ließ er das Fett sowie die Nieren und den Lappen an der Leber von dem Sündopfertier auf dem Altar in Rauch aufgehen, wie der HERR dem Mose geboten hatte;
11 das Fleisch aber und das Fell verbrannte man in einem Feuer außerhalb des Lagers.
12 Hierauf schlachtete er das Brandopfertier, und seine Söhne reichten ihm das Blut, das er ringsum an den Altar sprengte.
13 Dann reichten sie ihm das in Stücke zerlegte Brandopfer samt dem Kopf, und er ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehen.
14 Nachdem er dann die Eingeweide und die Beine gewaschen hatte, ließ er sie auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehen.
Die vier Opfer für das Volk
15 Hierauf brachte er die Opfergabe des Volkes dar: er nahm den Bock, der zum Sündopfer für das Volk bestimmt war, schlachtete ihn und brachte ihn als Sündopfer dar wie das vorige Sündopfer.
16 Dann brachte er das Brandopfer dar und verfuhr dabei auf die vorgeschriebene Weise.
17 Weiter brachte er das Speisopfer dar, nahm von demselben eine Handvoll und ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehen, [außer dem Morgenbrandopfer].
18 Endlich schlachtete er das Rind und den Widder als Heilsopfer für das Volk; seine Söhne reichten ihm dabei das Blut, das er ringsum an den Altar sprengte.
19 Die Fettstücke von dem Rind aber, ferner von dem Widder den Fettschwanz und das die Eingeweide bedeckende Fett nebst den Nieren und dem Lappen an der Leber –
20 diese Fettstücke legten sie auf die Bruststücke, und er ließ dann die Fettstücke auf dem Altar in Rauch aufgehen;
21 die Bruststücke aber und die rechte Keule webte Aaron als Webeopfer vor dem HERRN, wie Mose geboten hatte.
Zwiefache Segnung des Volkes; Erscheinen der Herrlichkeit des Herrn; das Feuer Gottes verzehrt die Opfer Aarons
22 Hierauf erhob Aaron seine Hände gegen das Volk hin und segnete es; dann stieg er (vom Altar) herab, nachdem er das Sündopfer, das Brandopfer und das Heilsopfer dargebracht hatte.
23 Dann begaben sich Mose und Aaron in das Offenbarungszelt hinein, und als sie wieder herausgetreten waren, segneten sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit des HERRN dem ganzen Volk:
24 Feuer ging von dem HERRN aus und verzehrte das Brandopfer und die Fettstücke auf dem Altar. Als das ganze Volk dies sah, jubelten sie und warfen sich auf ihr Angesicht nieder.
3. Mose Kapitel 10
Nadabs und Abihus Versündigung und Tod
1 Die Söhne Aarons aber, Nadab und Abihu, nahmen beide ihre Räucherpfannen, taten glühende Kohlen hinein, legten Räucherwerk darauf und brachten so dem HERRN ein ungehöriges Feueropfer dar, das er ihnen nicht geboten hatte.
2 Da ging Feuer vom HERRN aus und verzehrte sie, so daß sie vor dem HERRN starben.
3 Da sagte Mose zu Aaron: »Hier trifft das ein, was der HERR angekündigt hat mit den Worten: ›An denen, die mir nahestehen, will ich mich als den Heiligen erweisen und vor dem ganzen Volk meine Herrlichkeit offenbaren.‹« Aaron aber sagte kein Wort.
4 Darauf rief Mose den Misael und den Elzaphan, die Söhne Ussiels, des Oheims Aarons, herbei und befahl ihnen: »Tretet herzu und tragt eure Verwandten aus dem Heiligtum hinweg vor das Lager hinaus!«
5 Da traten sie herzu und trugen sie in ihren (leinenen) Unterkleidern weg vor das Lager hinaus, wie Mose ihnen befohlen hatte.
Vorschriften für die Priester betreffs Ausübung von Trauergebräuchen
6 Darauf sagte Mose zu Aaron und dessen Söhnen Eleasar und Ithamar: »Ihr dürft euer Haupthaar nicht auflösen und eure Kleider nicht zerreißen; sonst müßtet ihr sterben, und der HERR würde der ganzen Gemeinde zürnen. Doch eure Volksgenossen, das ganze Haus Israel, mögen über den Brand weinen, den der HERR angerichtet hat.
7 Auch dürft ihr euch nicht vom Eingang des Offenbarungszeltes entfernen, damit ihr nicht sterbt; denn das Salböl des HERRN ist auf euch (gekommen).« So taten sie denn nach der Weisung Moses.
Verbot des Weingenusses für die Priester während ihrer amtlichen Tätigkeit
8 Hierauf gebot der HERR dem Aaron folgendes:
9 »Wein und berauschendes Getränk dürft ihr, du und deine Söhne mit dir, nicht trinken, wenn ihr in das Offenbarungszelt eintretet, damit ihr nicht sterbt – das ist eine ewiggültige Verordnung für alle eure Geschlechter – :
10 (ihr sollt lernen,) einen Unterschied zwischen dem Heiligen und Unheiligen, zwischen dem Reinen und Unreinen zu machen,
11 und sollt die Israeliten in allen Satzungen unterweisen, die der HERR euch durch den Mund Moses verkündigt hat.«
Über das Verzehren des Priesteranteils an Speis- und Friedensopfern
12 Hierauf gebot Mose dem Aaron und dessen Söhnen Eleasar und Ithamar, die ihm noch übriggeblieben waren: »Nehmt das Speisopfer, das von den Feueropfern des HERRN noch übrig ist, und eßt es ungesäuert neben dem Altar; denn es ist hochheilig.
13 Und zwar müßt ihr es an heiliger Stätte verzehren, denn es ist der für dich und deine Söhne bestimmte Anteil von den Feueropfern des HERRN – so ist mir geboten worden.
14 Die Webebrust aber und die Hebekeule sollt ihr, du und deine Söhne und deine Töchter mit dir, an einer reinen Stätte essen; denn als der für dich und deine Söhne bestimmte Anteil von den Heilsopfern der Israeliten sind sie euch überwiesen worden.
15 Die Hebekeule und die Webebrust soll man mitsamt den zu Feueropfern bestimmten Fettstücken herbringen, um sie als Webeopfer vor dem HERRN zu weben; dann sollen sie dir und deinen Söhnen mit dir als eine für ewige Zeiten festgesetzte Gebühr zufallen, wie der HERR geboten hat.«
Über den Genuß des Fleisches des für das Volk dargebrachten Sündopferbockes
16 Als Mose dann aber eifrig nach dem Sündopferbock suchte, stellte es sich heraus, daß er verbrannt worden war! Da geriet er über Eleasar und Ithamar, die übriggebliebenen Söhne Aarons, in heftigen Zorn und fragte:17 »Warum habt ihr das Sündopferfleisch nicht an heiliger Stätte gegessen? Es ist ja doch hochheilig, und der HERR hat es euch gegeben, damit ihr die Schuld der Gemeinde wegschafft, indem ihr ihnen Sühne vor dem HERRN erwirkt.18 Bedenkt doch! Das Blut davon ist nicht ins Innere des Heiligtums gebracht worden; darum hättet ihr es unbedingt im heiligen Bezirk essen müssen, wie ich geboten habe!«19 Da antwortete Aaron dem Mose: »Bedenke doch: heute haben (meine Söhne) ihr Sündopfer und ihr Brandopfer vor dem HERRN dargebracht, und mich hat trotzdem solches Geschick betroffen! Wenn ich nun heute Sündopferfleisch genossen hätte, würde das dem HERRN wohlgefällig gewesen sein?«20 Als Mose das hörte, erkannte er es als begründet an.
3. Mose Kapitel 11
1 Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
2 »Teilt den Israeliten folgende Verordnung mit: Dies sind die Tiere, die ihr von allen Vierfüßlern auf der Erde essen dürft:
3 Alles, was unter den Vierfüßlern gespaltene Klauen hat, und zwar ganz durchgespaltene Klauen, und was zugleich wiederkäut, das dürft ihr essen.
4 Nur folgende Tiere dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, die gespaltene Klauen haben, nicht essen: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen: als unrein soll es euch gelten; –
5 ferner den Klippdachs; denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen: als unrein soll er euch gelten; –
6 ferner den Hasen; denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen: als unrein soll er euch gelten; –
7 ferner das Schwein; denn es hat zwar gespaltene Klauen und sogar ganz durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer: als unrein soll es euch gelten.
8 Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihren toten Körper nicht berühren: als unrein sollen sie euch gelten.
9 Folgende Tiere dürft ihr von allen im Wasser lebenden Tieren essen: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, in den Meeren und in den Flüssen, das dürft ihr essen;
10 alles aber, was in den Meeren und Flüssen keine Flossen und Schuppen hat unter allen Geschöpfen, von denen das Wasser wimmelt, und unter allen lebenden Wesen, die sich im Wasser befinden, die sollen euch ein Greuel sein,
11 ja ein Greuel sollen sie euch sein: von ihrem Fleisch dürft ihr nichts genießen, und vor ihren toten Körpern sollt ihr einen Abscheu haben.
12 Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein.
13 Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen, die nicht gegessen werden dürfen, sondern ein Greuel sind: den Adler, den Bartgeier, den Lämmergeier,
14 die Weihe, alle Falkenarten,
15 alle Arten der Raben,
16 den Strauß, die Schwalbe, die Möwe, alle Arten Habichte,
17 das Käuzchen, den Sturzpelikan, den Uhu,
18 die Eule, den Pelikan, den Erdgeier,
19 den Storch und alle Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20 Alle kleinen geflügelten Tiere [die auf vier Beinen gehen,] sollen euch ein Greuel sein.
21 Nur diejenigen von allen geflügelten kleinen Tieren dürft ihr essen, die auf vier Beinen gehen und oberhalb ihrer vier Beine noch ein Paar Springbeine haben, um mit ihnen auf der Erde zu hüpfen.
22 Von diesen dürft ihr die folgenden essen: alle Arten der Zugheuschrecke, alle Arten der Solhamheuschrecke, alle Arten der Hargolheuschrecke und alle Arten der Hagabheuschrecke.
23 Aber alle übrigen geflügelten kleinen Tiere [die vier Beine haben,] sollen euch ein Greuel sein.«
24 »Durch folgende Tiere also verunreinigt ihr euch – jeder, der ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,
25 und jeder, der etwas von ihrem toten Körper trägt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein –:
26 ihr werdet also unrein durch alle Tiere, die zwar gespaltene, aber nicht ganz durchgespaltene Klauen haben und keine Wiederkäuer sind: sie sollen euch als unrein gelten; wer sie berührt, wird dadurch unrein.
27 Auch alle vierfüßigen Tiere, die auf Tatzen gehen, sollen euch als unrein gelten; wer ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,
28 und wer ihre toten Körper trägt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; sie sollen euch als unrein gelten.
29 Weiter sollen folgende Tiere euch unter den kleinen Tieren, von denen die Erde wimmelt, als unrein gelten: das Wiesel, die Maus, alle Arten Eidechsen, nämlich
30 der Mauergecko, der Dornschwanz, der Schleuderschwanz, der Salamander und das Chamäleon.
31 Diese sollen euch unter allen kleinen Tieren als unrein gelten; wer sie berührt, wenn sie tot sind, ist bis zum Abend unrein.
32 Auch jeder Gegenstand, auf den eins von ihnen, wenn sie tot sind, gefallen ist, wird unrein: jedes Holzgerät oder Kleidungsstück oder Fell oder Sack, jedes Gerät, mit dem irgendeine Arbeit verrichtet wird, muß ins Wasser getan werden und ist bis zum Abend unrein; dann wird es wieder rein.
33 Auch jedes irdene Geschirr, in das eins von ihnen hineinfällt, wird samt seinem ganzen Inhalt unrein, und ihr müßt es zerschlagen.
34 Jede Speise, die gegessen zu werden pflegt und an die solches Wasser kommt, wird unrein; und jede Flüssigkeit, die man zu trinken pflegt, wird in jedem (derartigen) Gefäß unrein.
35 Auch alles, worauf eins von solchen toten Tieren fällt, wird unrein; ein Backofen oder Kochherd muß eingerissen werden: sie sind unrein und sollen euch als unrein gelten;
36 nur Quellen und Zisternen, also Wasseransammlungen, bleiben rein; wer aber das hineingefallene tote Tier berührt, wird unrein.
37 Wenn ferner eins von solchen toten Tieren auf irgendwelche Sämereien fällt, die gesät werden sollen, so bleiben diese rein;
38 wenn aber Wasser auf die Sämereien gegossen worden ist und dann eins von solchen toten Tieren darauffällt, so sollen sie euch als unrein gelten.
39 Wenn ferner ein Stück von den Haustieren stirbt, deren Fleisch ihr essen dürft, so wird der, welcher das tote Tier berührt, bis zum Abend unrein;
40 wer aber etwas von einem solchen toten Tiere genießt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; ebenso muß der, welcher solch ein totes Tier trägt, seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein.«
41 »Alle kleinen Kriechtiere ferner, von denen die Erde wimmelt, sind ein Greuel: sie dürfen nicht gegessen werden.
42 Alles, was auf dem Bauche kriecht, und alles, was sich auf vier Füßen bewegt, auch alle vielfüßigen Tiere, überhaupt alle kleinen Kriechtiere, die auf der Erde wimmeln, dürft ihr nicht essen, denn sie sind ein Greuel.«
43 »Macht euch nicht selbst zum Greuel durch irgendein kleines Kriechtier, und verunreinigt euch nicht durch sie, so daß ihr durch sie unrein werdet!
44 Denn ich bin der HERR, euer Gott. Heiligt euch also und seid heilig; denn ich bin heilig. Verunreinigt euch nicht selbst durch irgendein Gewürm, das auf der Erde kriecht!
45 Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägypten hergeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.«
46 Dies sind die Vorschriften in betreff der vierfüßigen Tiere, der Vögel und aller lebenden Wesen, die sich im Wasser regen, und all der Wesen, von denen die Erde wimmelt,
47 damit man einen Unterschied macht zwischen dem Unreinen und dem Reinen, zwischen den Tieren, die man essen darf, und denen, die nicht gegessen werden dürfen.
3. Mose Kapitel 12
1 Darauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Weib Mutter wird und einen Knaben gebiert, so ist sie sieben Tage lang unrein! Ebenso lange wie in den Tagen ihrer Unreinheit infolge ihres regelmäßigen Unwohlseins ist sie unrein.
3 Am achten Tage soll dann das Kind an seiner Vorhaut beschnitten werden.
4 Alsdann muß sie noch dreiunddreißig Tage während der Zeit ihrer Blutreinigung (zu Hause) bleiben: sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung abgelaufen sind.
5 Gebiert sie aber ein Mädchen, so ist sie zwei Wochen lang unrein, wie bei ihrer regelmäßigen Unreinheit, und muß dann noch sechsundsechzig Tage während der Zeit ihrer Blutreinigung (zu Hause) bleiben.
6 Sobald dann die Tage ihrer Reinigung abgelaufen sind, so soll sie, mag das Kind ein Knabe oder ein Mädchen sein, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Offenbarungszeltes zu dem Priester bringen.
7 Dieser soll dann die Opfertiere vor dem HERRN darbringen und ihr dadurch Sühne erwirken, dann wird sie von ihrem Blutfluß rein sein. Diese Vorschriften gelten für die Wöchnerinnen, mag das Kind ein Knabe oder ein Mädchen sein.
8 Sollte ihr Vermögen aber zur Beschaffung eines Lammes nicht ausreichen, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, die eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer. Wenn der Priester ihr dann Sühne erwirkt hat, wird sie rein sein.«
3. Mose Kapitel 13
Ausschlag und Flecken bei Menschen auf der bloßen Haut
1 Hierauf gebot der HERR dem Mose und dem Aaron folgendes:
2 »Wenn sich bei einem Menschen auf seiner bloßen Haut eine Anschwellung oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und sich so auf seiner Haut ein aussatzartiges Leiden entwickeln könnte, so soll der Betreffende zu dem Priester Aaron oder zu einem von dessen Söhnen, den Priestern, gebracht werden.
3 Wenn dann der Priester die betroffene Stelle auf der Haut ansieht und dabei findet, daß die Haare auf der betroffenen Stelle weiß geworden sind und daß die betroffene Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, so handelt es sich um wirklichen Aussatz; und sobald der Priester dies wahrnimmt, soll er den Betreffenden für unrein erklären.
4 Wenn sich aber ein weißer Fleck auf der Haut befindet, der nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und auf dem die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Betroffenen sieben Tage lang einschließen.
5 Wenn der Priester ihn dann am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, daß die betroffene Stelle sich in ihrem Aussehen gleichgeblieben ist, da das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn noch einmal sieben Tage lang einschließen.
6 Wenn dann der Priester ihn am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, daß die betroffene Stelle blässer geworden ist und das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll ihn der Priester für rein erklären: es ist nur ein gewöhnlicher Ausschlag; der Betreffende muß seine Kleider waschen und ist dann rein.
7 Wenn aber der Ausschlag, nachdem der Betreffende, um rein zu werden, sich dem Priester gezeigt hat, auf der Haut immer weiter um sich greift, so soll er sich dem Priester zum zweitenmal zeigen;
8 wenn ihn dann der Priester untersucht und dabei findet, daß der Ausschlag sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.«
Veralteter Aussatz
9 »Wenn sich ein aussatzartiges Leiden an einem Menschen zeigt, so soll er zum Priester gebracht werden.
10 Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, daß sich eine weiße Anschwellung auf der Haut befindet, auf der die Haare weiß geworden sind, und daß wildes Fleisch auf der Anschwellung wuchert,
11 so ist das ein bereits veralteter Aussatz auf seiner Haut; darum soll der Priester ihn für unrein erklären, ohne ihn erst einzuschließen; denn er ist wirklich unrein.
12 Wenn aber der Aussatz auf der Haut so wuchert, daß der Aussatz die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen überzieht, soweit die Augen des Priesters blicken mögen,
13 wenn also der Priester bei seiner Besichtigung findet, daß der Aussatz den ganzen Körper überzogen hat, so soll er den Betroffenen für rein erklären: er ist ganz und gar weiß geworden und daher rein.
14 Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm sehen läßt, ist er unrein.
15 Sobald daher der Priester das wilde Fleisch wahrnimmt, soll er ihn für unrein erklären: das wilde Fleisch ist unrein, es ist wirklicher Aussatz.
16 Wenn jedoch das wilde Fleisch wieder weggeht und der Betreffende wieder weiß wird, so soll er zum Priester gehen.
17 Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, daß die kranke Stelle wieder weiß geworden ist, so soll der Priester den Betroffenen für rein erklären: er ist wirklich rein.«
Aussatz nach vorausgegangenem Geschwür
18 »Wenn sich ferner an jemandes Leibe auf der Haut ein Geschwür bildet und wieder heilt,
19 dann aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Anschwellung oder ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, so soll der Betreffende sich dem Priester zeigen.
20 Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, daß die Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut und daß die Haare darauf weiß geworden sind, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz, der in dem Geschwür zum Ausbruch gekommen ist.
21 Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der Stelle findet, daß keine weißen Haare darauf vorhanden sind und daß der Fleck nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blaß aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen.
22 Wenn sich dann (der Fleck) auf der Haut immer weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
23 Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne weiter um sich gegriffen zu haben, so ist es nur ein vernarbtes Geschwür, und der Priester darf ihn für rein erklären.«
Aussatz in einer Brandwunde
24 »Oder wenn sich auf jemandes Haut eine Brandwunde befindet und das in der Brandwunde sich bildende Fleisch einen weiß-rötlichen oder weißen Fleck darstellt
25 und der Priester bei dessen Besichtigung findet, daß die Haare auf dem Fleck weiß geworden sind und (der Fleck) tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so liegt wirklicher Aussatz vor, der in der Brandwunde zum Ausbruch gekommen ist; darum soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
26 Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, daß keine weißen Haare auf dem Fleck vorhanden sind und daß (der Fleck) nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blaß aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen.
27 Wenn ihn dann der Priester am siebten Tage untersucht, so soll er, falls (der Fleck) sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
28 Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne auf der Haut weiter um sich gegriffen zu haben, und blaß aussieht, so liegt nur eine Anschwellung der Brandwunde vor; darum soll der Priester den Betreffenden für rein erklären, denn es ist nur eine vernarbte Brandwunde.«
Kopf- und Bartgrind
29 »Wenn ferner ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Bart bekommt
30 und der Priester bei der Untersuchung des Ausschlags findet, daß er tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und daß sich feine, goldgelbe Haare darauf befinden, so soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist bösartiger Grind, der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
31 Wenn der Priester aber den bösen Grind besichtigt und dabei findet, daß (die kranke Stelle) zwar nicht tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, daß aber keine dunklen Haare darauf vorhanden sind, so soll der Priester den des Grindleidens Verdächtigen sieben Tage lang einschließen.
32 Wenn dann der Priester die betroffene Stelle am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, daß der Grind sich nicht weiter ausgebreitet hat und keine goldgelben Haare darauf vorhanden sind und der Grind nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut,
33 so soll der Betreffende sich scheren lassen – nur die grindige Stelle darf er nicht scheren –; und der Priester soll dann den des Grindleidens Verdächtigen noch einmal sieben Tage lang einschließen.
34 Wenn der Priester dann den Grind am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, daß der Grind sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat und daß er nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so erkläre der Priester den Betreffenden für rein; er muß dann seine Kleider waschen und soll als rein gelten.
35 Wenn aber, nachdem der Betreffende für rein erklärt worden ist, der Grind sich auf der Haut weiter ausbreitet
36 und der Priester bei der Untersuchung findet, daß der Grind auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht erst noch nach goldgelben Haaren zu suchen: der Betreffende ist unrein.
37 Ist der Grind sich aber in seinem Aussehen gleich geblieben und sind dunkle Haare darauf gewachsen, so ist der Grind geheilt: der Betreffende ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.«
Ungefährlicher Ausschlag; Aussatz der Kahlköpfe
38 »Wenn ferner ein Mann oder eine Frau auf der Haut helle Flecke, weiße, helle Flecke bekommen
39 und der Priester bei seiner Untersuchung nur blasse, weiße Flecke auf ihrer Haut findet, so ist es ein ungefährlicher Ausschlag, der auf der Haut zum Ausbruch gekommen ist: der Betreffende ist rein.
40 Wenn ferner einem Manne das Haupthaar ausgeht, so ist er ein Hinter-Kahlkopf: ein solcher ist rein;
41 und wenn ihm das Haupthaar nach der Gesichtsseite zu ausgeht, so ist er ein Vorder-Kahlkopf: ein solcher ist ebenfalls rein.
42 Wenn sich aber vorn oder hinten auf seiner Glatze ein weiß-rötlicher Ausschlag zeigt, so ist es der Aussatz, der vorn oder hinten auf seiner Glatze zum Ausbruch gekommen ist.
43 Wenn also der Priester bei seiner Untersuchung findet, daß die Anschwellung des Ausschlags vorn oder hinten auf seiner Glatze weiß-rötlich aussieht, wie sonst der Aussatz auf der Haut des Leibes aussieht,
44 so ist der Betreffende ein Aussätziger und daher unrein; der Priester muß ihn unbedingt für unrein erklären: er hat das Aussatzleiden an seinem Kopfe.«
Allgemeine Anordnungen für Aussätzige
45 »Was nun den Aussätzigen betrifft, der dieses Leiden an sich hat, so soll er zerrissene Kleider tragen und sein Haupthaar ohne Pflege wachsen lassen; seinen Lippenbart soll er verhüllen und ›unrein! unrein!‹ ausrufen.
46 Solange die Krankheit an ihm haftet, soll er unrein sein: er ist unrein und soll abgesondert wohnen; außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.«
Aussatz am Zeug und Leder
47 »Wenn ferner eine aussätzige Stelle an einem Kleidungsstück, es sei von Wolle oder von Leinen, zum Vorschein kommt
48 oder an gewebten oder gewirkten Stoffen von Leinen oder von Wolle oder an einer Lederhaut oder an irgendeinem Gegenstand von Leder
49 und die betroffene Stelle an dem Kleide oder am Leder oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstand von Leder grünlich oder rötlich aussieht, so liegt Aussatz vor, und man soll es vom Priester beschauen lassen.
50 Der Priester soll dann den vorliegenden Schaden beschauen und den betroffenen Gegenstand sieben Tage lang unter Verschluß halten.
51 Wenn er dann am siebten Tage bei der Besichtigung des betroffenen Gegenstandes findet, daß der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am Leder – an irgendeinem Gegenstand, zu welchem Leder verarbeitet wird – weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) ist unrein,
52 und man soll das Kleidungsstück oder den gewebten oder gewirkten Stoff von Wolle oder von Leinen oder jeden ledernen Gegenstand, an dem der Aussatz haftet, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) muß im Feuer verbrannt werden.
53 Wenn der Priester aber bei der Besichtigung findet, daß der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstand von Leder nicht weiter um sich gegriffen hat,
54 so soll der Priester anordnen, daß man den Gegenstand, an welchem der Ausschlag haftet, wasche, und soll ihn dann noch einmal sieben Tage lang unter Verschluß halten.
55 Wenn der Priester dann den betroffenen Gegenstand nach der Waschung besichtigt und dabei findet, daß die betroffene Stelle ihr Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, dennoch unrein: du sollst ihn im Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Hinter- oder seiner Vorderseite.
56 Findet der Priester aber bei der Besichtigung, daß die betroffene Stelle nach der Waschung blaß geworden ist, so soll er sie aus dem Kleidungsstück oder dem Leder oder dem gewebten oder gewirkten Stoff herausreißen.
57 Wenn (der Ausschlag) aber wiederum an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstande von Leder zum Vorschein kommt, so ist es ein frisch ausbrechender Aussatz; darum mußt du den (ganzen) Gegenstand, an dem der Ausschlag haftet, im Feuer vernichten.
58 Das Kleidungsstück aber oder der gewebte oder gewirkte Stoff oder jeder lederne Gegenstand, an welchem der Ausschlag nach der Waschung verschwunden ist, muß noch einmal gewaschen werden und soll dann als rein gelten.«
59 Dies sind die Vorschriften bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken von Wolle oder von Leinen oder an gewebten oder gewirkten Stoffen oder an irgendeinem Gegenstand von Leder, um (derartige Sachen) für rein oder für unrein zu erklären.
3. Mose Kapitel 14
Die Reinigung aussätziger Personen
1 Weiter gab der HERR dem Mose folgende Weisungen:
2 »Folgende Vorschriften gelten für einen Aussätzigen am Tage, da er für rein erklärt wird: Er soll zu dem Priester geführt werden;
3 und zwar muß der Priester vor das Lager hinausgehen. Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, daß der bösartige Aussatz an dem Aussätzigen zur Heilung gekommen ist,
4 so soll der Priester anordnen, daß man für den, der als rein erklärt werden soll, zwei lebende reine Vögel sowie ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop bringe.
5 Sodann soll der Priester anordnen, daß man den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flußwasser schlachte.
6 Den lebenden Vogel aber nebst dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop (2.Mose 12,22) soll er nehmen und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quell- oder Flußwasser geschlachteten Vogels eintauchen.
7 Hierauf soll er den, welcher für rein vom Aussatz erklärt werden soll, siebenmal damit besprengen und ihn so reinigen; den lebenden Vogel aber soll er ins freie Feld fliegen lassen.
8 Hierauf soll der, welcher sich reinigen läßt, seine Kleider waschen, sein gesamtes Haar abscheren und ein Wasserbad nehmen: dann ist er rein. Danach darf er zwar wieder ins Lager kommen, muß aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
9 Am siebten Tage sodann soll er alle seine Haare abermals scheren, Kopfhaar, Bart und Augenbrauen, überhaupt sein gesamtes Haar soll er abscheren, seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden: dann ist er rein.«
Die Opfer und Gebräuche des achten Tages
10 »Hierauf soll er am achten Tage zwei fehlerlose (männliche) Lämmer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm nehmen, außerdem drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
11 Der Priester aber, der die Reinigung vollzieht, soll denjenigen, der sich reinigen läßt, samt jenen Opfergaben vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes stellen.
12 Dann nehme der Priester das eine (männliche) Lamm, bringe es als Schuldopfer dar nebst dem Log Öl und webe beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.
13 Dann schlachte er das andere Lamm an der Stätte, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
14 Hierauf nehme der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
15 Dann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand,
16 tauche dann seinen rechten Finger in das Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor den HERRN.
17 Von dem übrigen Öl aber, das sich in seiner Hand befindet, streiche der Priester dem, der sich reinigen läßt, etwas an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
18 Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen läßt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.
19 Hierauf richte der Priester das Sündopfer her und erwirke dadurch dem, welcher sich reinigen läßt, Sühne wegen seiner Unreinheit; darauf schlachte er das Brandopfertier.
20 Wenn dann der Priester das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar dargebracht und ihm so Sühne erwirkt hat, so ist der Betreffende rein.«
Ersatz des Sünd- und Brandopfers für Unbemittelte
21 »Wenn er aber arm ist und sein Vermögen nicht ausreicht, so soll er nur ein einziges Lamm als Schuldopfer zur Vollziehung der Webe nehmen, damit ihm Sühne erwirkt werde, ferner nur ein einziges Zehntel Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer und ein Log Öl,
22 dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, und zwar die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
23 Er bringe sie am achten Tage, nachdem er für rein erklärt worden ist, zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den HERRN.
24 Der Priester nehme dann das zum Schuldopfer bestimmte Lamm sowie das Log Öl und webe beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.
25 Hierauf schlachte man das zum Schuldopfer bestimmte Lamm, und der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
26 Dann gieße der Priester etwas von dem Öl in seine linke Hand
27 und sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, siebenmal vor den HERRN.
28 Dann streiche der Priester etwas von dem Öl, das sich in seiner Hand befindet, dem, welcher sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
29 Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen läßt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.
30 Hierauf richte der Priester die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben her, für deren Beschaffung das Vermögen des Betreffenden ausgereicht hat,
31 die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer samt dem Speisopfer. So erwirke der Priester dem, der sich reinigen läßt, Sühne vor dem HERRN.«
32 Dies sind die Vorschriften in betreff eines Aussätzigen, dessen Vermögen bei seiner Reinigung für die regelmäßigen Opfer nicht zureicht.
Vorschriften in betreff des Aussatzes an Häusern
33 Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
34 »Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum geben will, und ich in dem Lande, das euch alsdann gehört, an einem Hause einen Aussatzschaden entstehen lasse,
35 so soll der Eigentümer des Hauses hingehen und dem Priester die Anzeige machen: ›Es zeigt sich mir an meinem Hause etwas, das wie Aussatzschaden aussieht.‹
36 Dann soll der Priester anordnen, daß man, noch ehe er selbst zur Besichtigung des Schadens hineingeht, das Haus ausräume, damit nicht alles, was sich im Hause befindet, unrein werde; hierauf soll der Priester hingehen, um das Haus zu besichtigen.
37 Wenn er dann bei der Besichtigung des Ausschlags findet, daß der Ausschlag sich an den Wänden des Hauses in Gestalt grünlicher oder rötlicher Vertiefungen zeigt und diese tiefer liegend erscheinen als die sie umgebende Wand,
38 so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus auf sieben Tage verschließen.
39 Wenn der Priester dann am siebten Tage wiederkommt und bei der Besichtigung findet, daß der Schaden sich an den Wänden des Hauses weiter verbreitet hat,
40 so soll der Priester anordnen, daß man die Steine, an denen sich der Schaden zeigt, herausbreche und sie außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hinwerfe.
41 Das Haus aber lasse er im Inneren überall abkratzen, und den abgekratzten Bewurf schütte man außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hin.
42 Dann soll man andere Steine nehmen und sie an die Stelle der ausgebrochenen Steine einsetzen; auch soll man andern Lehm nehmen und das Haus damit bewerfen.
43 Wenn dann der Ausschlag wiederkehrt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,
44 so soll der Priester wiederkommen. Wenn er dann bei der Besichtigung findet, daß der Ausschlag am Hause weiter um sich gegriffen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Hause: es ist unrein.
45 Man soll deshalb das Haus niederreißen, seine Steine, sein Holzwerk und allen Bewurf des Hauses, und soll dies alles außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort schaffen.
46 Und wer in das Haus hineingegangen ist, solange es verschlossen ist, soll bis zum Abend als unrein gelten,
47 und wer in dem Hause geschlafen hat, muß seine Kleider waschen; ebenso muß der, welcher in dem Hause gegessen hat, seine Kleider waschen.
48 Wenn aber der Priester hineingeht und bei der Besichtigung findet, daß der Ausschlag am Hause, nachdem das Haus neu beworfen worden ist, nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn der Schaden ist geheilt.
49 Er soll dann zur Entsündigung des Hauses zwei Vögel nehmen, ferner ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop,
50 und soll den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flußwasser schlachten.
51 Dann nehme er das Zedernholz, den Ysop, den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche das alles in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quell- oder Flußwasser, besprenge damit das Haus siebenmal
52 und entsündige so das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem Quell- oder Flußwasser sowie mit dem lebenden Vogel und dem Zedernholz, mit dem Ysop und dem Karmesin;
53 den lebenden Vogel aber lasse er außerhalb der Ortschaft ins freie Feld fliegen. Wenn er so dem Hause Sühne erwirkt hat, so ist es rein.«
Abschluß
54 Dies sind die Vorschriften bezüglich aller Arten von Aussatz und bezüglich des Grindes,
55 ferner bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken und an Häusern,
56 ferner bezüglich der Anschwellungen sowie des Ausschlags und der hellen Flecken,
57 um Belehrung darüber zu geben, wann etwas für unrein und wann für rein zu erklären ist. Dies sind die Vorschriften über den Aussatz.
3. Mose Kapitel 15
Unreinheit der Männer
1 Weiter gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
2 »Teilt den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann einen Ausfluß aus seiner Scham hat, so ist dieser sein Ausfluß etwas Unreines;
3 und zwar steht es mit seiner Unreinheit infolge seines Ausflusses so: Mag der Ausfluß aus seiner Scham dauernd sein oder nur zeitweise eintreten: in beiden Fällen liegt Unreinheit für ihn vor.
4 Jedes Lager, auf dem der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, wird unrein, und jedes Gerät, auf dem er sitzt, wird unrein.
5 Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
6 Auch wer sich auf das Gerät setzt, auf dem der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
7 Wer den Leib eines mit einem Ausfluß Behafteten berührt, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
8 Wenn ferner der mit einem Ausfluß Behaftete einen Reinen anspeit, so muß dieser seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
9 Alles Reitzeug, auf dem der mit einem Ausfluß Behaftete beim Reiten sitzt, ist unrein;
10 und wer irgend etwas berührt, was er unter sich gehabt hat, wird bis zum Abend unrein; und wer etwas Derartiges wegträgt, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
11 Jeder, den der mit einem Ausfluß Behaftete berührt, ohne sich zuvor die Hände mit Wasser abgespült zu haben, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
12 Ein irdenes Gefäß, das der mit einem Ausfluß Behaftete berührt, muß zerschlagen werden; und jedes Holzgerät muß im Wasser abgespült werden.
13 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete von seinem Leiden befreit wird, so soll er von dem Zeitpunkte, wo er rein geworden ist, sieben Tage zählen; dann wasche er seine Kleider und bade seinen Leib in Quell- oder Flußwasser: so ist er rein.
14 Am achten Tage aber nehme er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, trete damit vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester;
15 dieser soll sie dann herrichten, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, und der Priester soll ihm so Sühne vor dem HERRN wegen seines Ausflusses erwirken.
16 Wenn ferner ein Mann einen unfreiwilligen Samenerguß hat, so soll er seinen ganzen Leib im Wasser baden und ist bis zum Abend unrein;
17 und jedes Kleidungsstück und alles Leder, an welches der Samenerguß gekommen ist, muß im Wasser gewaschen werden und ist bis zum Abend unrein. –
18 Wenn ferner ein Mann bei einer Frau liegt und ein Samenerguß erfolgt, so müssen beide ein Wasserbad nehmen und sind bis zum Abend unrein.«
Unreine Zustände bei Frauen
19 »Wenn aber eine weibliche Person einen Ausfluß hat, und zwar ihren gewöhnlichen Blutfluß, so soll ihre Unreinheit sieben Tage lang dauern, und jeder, der sie während dieser Zeit berührt, wird bis zum Abend unrein.
20 Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, wird unrein, ebenso alles, worauf sie sitzt,
21 und jeder, der ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
22 Und jeder, der irgendein Gerät berührt, auf dem sie gesessen hat, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
23 Auch wenn einer etwas berührt, das sich auf ihrem Lager oder auf dem Gerät befindet, auf dem sie gesessen hat, so ist er bis zum Abend unrein.
24 Und wenn etwa ein Mann ihr beiwohnt und etwas von ihrer Unreinigkeit an ihn kommt, so ist er sieben Tage lang unrein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
25 Wenn aber eine weibliche Person außer der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit an einem langdauernden Blutfluß leidet oder über die Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit hinaus den Blutfluß hat, so soll von ihr während der ganzen Dauer ihres unreinen Flusses dasselbe gelten wie während der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit: sie ist unrein.
26 Jedes Lager, auf dem sie während der ganzen Dauer ihres Flusses liegt, soll für sie gelten wie das Lager zur Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit; und jedes Gerät, auf dem sie sitzt, wird gerade so unrein wie während der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit;
27 wer also irgendein solches (Gerät) berührt, wird dadurch unrein: er muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und bleibt bis zum Abend unrein.
28 Wenn sie aber von ihrem Fluß rein geworden ist, so soll sie noch sieben Tage zählen: dann soll sie als rein gelten.
29 Am achten Tage aber nehme sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes;
30 der Priester soll dann die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer darbringen und ihr so Sühne vor dem HERRN wegen ihres unreinen Flusses erwirken.«
Schlußworte
31 »So sollt ihr die Israeliten von ihrer Unreinheit befreien, damit sie nicht infolge ihrer Unreinheit sterben, wenn sie meine Wohnung, die sich mitten unter ihnen befindet, verunreinigen.« –
32 Diese Vorschriften gelten für den mit einem Ausfluß Behafteten sowie für den, der durch Samenerguß verunreinigt wird,
33 ferner für weibliche Personen, die an ihrer regelmäßigen Unreinheit leiden, und für jeden, der einen Ausfluß hat, es sei ein Mann oder eine weibliche Person, sowie für den Mann, der einer unreinen Frau beiwohnt.
3. Mose Kapitel 16
Die Vorbereitungen
1 Weiter redete der HERR mit Mose nach dem Tode der beiden Söhne Aarons, die da hatten sterben müssen, als sie (mit einem ungehörigen Opfer) vor den HERRN getreten waren.
2 Der HERR gebot damals dem Mose: »Sage deinem Bruder Aaron, er dürfe nicht zu jeder beliebigen Zeit in das (innerste) Heiligtum hinter den Vorhang eintreten vor die Deckplatte, die über der Lade liegt, er müßte sonst sterben; denn ich offenbare mich in der Wolke über der Deckplatte.
3 Nur in dem Falle darf Aaron in das (innerste) Heiligtum eintreten, wenn er mit einem jungen Stier zum Sündopfer und mit einem Widder zum Brandopfer erscheint.
4 Er muß ferner ein heiliges Unterkleid von Leinen anhaben und Unterbeinkleider von Leinen auf dem bloßen Leibe tragen und mit einem Gürtel von Leinen umgürtet sein und sich einen Kopfbund von Leinen umgebunden haben; das sind die heiligen Kleider, die er anlegen muß, nachdem er ein Wasserbad genommen hat.
5 Von der Gemeinde der Israeliten aber soll er sich zwei Ziegenböcke zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer geben lassen.«
Erste kurze Darstellung der zu beobachtenden Sühngebräuche
6 »Hierauf soll Aaron den jungen Stier, der zum Sündopfer für ihn selbst bestimmt ist, herzubringen und sich und seinem Hause Sühne erwirken.
7 Dann soll er die beiden Böcke nehmen und sie vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes stellen.
8 Hierauf soll Aaron Lose über die beiden Böcke werfen, das eine Los für den HERRN, das andere Los für Asasel.
9 Dann soll Aaron den Bock, auf den das für den HERRN bestimmte Los gefallen ist, heranbringen und ihn als Sündopfer herrichten;
10 der Bock aber, auf den das für Asasel bestimmte Los gefallen ist, soll lebend vor den HERRN gestellt werden, damit man über ihm die Sühnehandlungen vollziehe und ihn dann zu Asasel in die Wüste schicke.«
Ins einzelne gehende Darstellung der Sühngebräuche
11 »Aaron soll also den jungen Stier, der zum Sündopfer für ihn selbst bestimmt ist, herzubringen, um für sich und sein Haus Sühne zu erwirken. Er schlachte demnach den Stier, der zum Sündopfer für ihn bestimmt ist,
12 nehme dann die Räucherpfanne voll glühender Kohlen von dem Altar, der vor dem HERRN steht, und seine beiden Hände voll feinzerstoßenen, wohlriechenden Räucherwerks und bringe es hinein in den Raum hinter dem Vorhange.
13 Dort tue er das Räucherwerk vor dem HERRN auf die Kohlenglut, damit die Wolke des Räucherwerks die Deckplatte, die auf der Gesetzeslade liegt, verhülle und er nicht zu sterben braucht.
14 Dann nehme er etwas von dem Blut des Stieres und sprenge es mit seinem Finger auf die Vorderseite der Deckplatte, und auf die Stelle vor der Deckplatte sprenge er siebenmal von dem Blut mit seinem Finger.«
15 »Hierauf schlachte er den Bock, der zum Sündopfer für das Volk bestimmt ist, und bringe sein Blut in den Raum hinter dem Vorhang. Dort verfahre er mit diesem Blut ebenso, wie er mit dem Blut des Stieres verfahren ist: er sprenge es auf die Deckplatte und auf die Stelle vor die Deckplatte
16 und erwirke so dem Heiligtum Sühne wegen der Verunreinigungen durch die Israeliten und wegen aller Übertretungen, die sie sich haben zuschulden kommen lassen; ebenso verfahre er dann auch mit dem Offenbarungszelt dessen, der bei ihnen mitten unter ihren Versündigungen wohnt.
17 Es darf aber kein Mensch im Offenbarungszelt anwesend sein, wenn er hineingeht, um im Heiligtum die Sühnehandlungen vorzunehmen, bis er wieder herausgekommen ist. So erwirke er Sühne für sich und sein Haus und für die ganze Gemeinde Israel.
18 Alsdann soll er an den Altar hinausgehen, der vor dem HERRN steht, und auch an diesem die Entsündigung vollziehen. Er nehme nämlich etwas von dem Blut des Stieres und vom Blut des Bockes und streiche es an die Hörner des Altars ringsum;
19 dann sprenge er etwas von dem Blut siebenmal mit seinem Finger an den Altar und heilige ihn so und reinige ihn von den Versündigungen der Israeliten.«
20 »Nachdem er so die Sühnung des Heiligtums und des Offenbarungszeltes und des Altars vollzogen hat, soll er den noch lebenden Bock herbeiholen.
21 Aaron lege diesem Bock seine beiden Hände fest auf den Kopf, bekenne über ihm alle Verschuldungen der Israeliten und alle Übertretungen, die sie sich irgendwie haben zuschulden kommen lassen; er lege sie auf den Kopf des Bockes und lasse diesen durch einen bereitstehenden Mann in die Wüste fortschaffen.
22 So soll der Bock alle ihre Verschuldungen auf sich nehmen und sie in eine abgeschiedene Gegend tragen; (der Mann) soll ihn dann in der Wüste loslassen.«
23 »Hierauf soll Aaron wieder in das Offenbarungszelt hineingehen und die leinenen Kleider, die er bei seinem Eintritt in das innerste Heiligtum angezogen hatte, ausziehen und sie dort niederlegen.
24 Darauf soll er an heiliger Stätte ein Wasserbad nehmen, dann seine gewöhnlichen Amtskleider anziehen, hierauf wieder hinausgehen und das Brandopfer für sich und das Brandopfer für das Volk herrichten, um dadurch sich und dem Volke Sühne zu erwirken.
25 Das Fett des Sündopfers soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.
26 Der Mann aber, der den Bock zu Asasel hinausgeschafft hat, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen: dann darf er wieder ins Lager kommen.
27 Den Sündopferstier aber und den Sündopferbock, deren Blut hineingebracht worden ist, um im innersten Heiligtum zur Vollziehung der Sühnehandlungen zu dienen, soll man vor das Lager hinausschaffen und ihre Felle, ihr Fleisch und ihren Eingeweideinhalt im Feuer verbrennen.
28 Der (Mann), welcher die Verbrennung besorgt hat, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen: dann darf er wieder ins Lager kommen.«
29 »Und folgendes soll für euch eine ewiggültige Verordnung sein: Im siebten Monat, am zehnten Tage des Monats, sollt ihr eure Seelen beugen und dürft keinerlei Arbeit verrichten, weder der Einheimische noch der Fremdling, der sich bei euch aufhält;
30 denn an diesem Tage erwirkt man für euch Sühne, um euch zu reinigen: von all euren Sünden sollt ihr da vor dem HERRN rein werden.
31 Ein Tag völliger Ruhe soll es für euch sein, und ihr sollt fasten; das ist eine ewiggültige Verordnung.
32 Die Sühnung soll aber der Priester vollziehen, den man gesalbt und in sein Amt eingesetzt haben wird, damit er an Stelle seines Vaters den Priesterdienst versehe; und er soll die leinenen Kleider, die heiligen Gewänder, anlegen
33 und das Allerheiligste entsündigen; ebenso soll er das Offenbarungszelt und den Altar entsündigen und auch den Priestern und der gesamten Volksgemeinde Sühne erwirken.
34 Dies soll für euch eine ewiggültige Verordnung sein, daß man den Israeliten einmal im Jahr Sühne für all ihre Sünden erwirken soll.« – Und (Aaron) tat, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
3. Mose Kapitel 17
1 Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Rede mit Aaron und seinen Söhnen und mit allen Israeliten und sage ihnen: Dies ist es, was der HERR geboten hat:«
Einheit der Schlachtstätte opferbarer Tiere
3 »Jedermann vom Hause Israel, der ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege innerhalb oder außerhalb des Lagers schlachten will,
4 (das Tier) aber nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem HERRN als Opfergabe vor der Wohnung des HERRN darzubringen, einem solchen Manne soll das als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, darum soll ein solcher Mann aus der Mitte seines Volkes ausgerottet werden!
5 Die Israeliten sollen also ihre Schlachttiere, die sie jetzt auf freiem Felde zu schlachten pflegen, herbeibringen, und zwar sollen sie sie für den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes zu dem Priester bringen und sie als Heilsopfer für den HERRN schlachten.
6 Der Priester soll dann das Blut an den Altar des HERRN, der vor dem Eingang des Offenbarungszeltes steht, sprengen und das Fett zum lieblichen Geruch für den HERRN in Rauch aufgehen lassen.
7 Sie sollen also ihre Schlachttiere hinfort nicht mehr den bösen Geistern schlachten, deren Götzendienst sie jetzt treiben! Dies soll für sie eine ewiggültige Verordnung von Geschlecht zu Geschlecht sein.«
Einheit der Opferstätte beim Offenbarungszelt
8 »Weiter sollst du ihnen sagen: Wenn jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer darbringen will
9 und es nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es für den HERRN herzurichten, so soll ein solcher Mensch aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.«
Verbot jeglichen Blutgenusses
10 »Wenn ferner jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich bei ihnen aufhalten, irgendwelches Blut genießt: gegen einen solchen Menschen, der Blut genießt, will ich mein Angesicht richten und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.
11 Denn das Leben des Leibes liegt im Blut, und ich habe es euch für den Altar bestimmt, damit ihr euch dadurch Sühne für eure Sünden erwirkt; denn das Blut ist es, das Sühne durch das in ihm enthaltene Leben bewirkt.
12 Darum habe ich den Israeliten geboten: Niemand von euch darf Blut genießen! Auch der Fremdling, der als Gast unter euch lebt, darf kein Blut genießen!«
Behandlung des Blutes jagdbaren Wildes und des Fleisches gefallener oder zerrissener Tiere
13 »Wenn also jemand von den Israeliten und von den Fremdlingen, die als Gäste unter ihnen leben, ein Stück Wild oder Geflügel erjagt, das gegessen werden darf, so soll er das Blut des Tieres auslaufen lassen und es mit Erde bedecken.
14 Denn was das Leben alles Fleisches betrifft, so liegt sein Leben in seinem Blut. Darum habe ich den Israeliten geboten: Von keinem Fleisch dürft ihr das Blut genießen, denn das Leben alles Fleisches liegt in seinem Blut: jeder, der es genießt, soll ausgerottet werden. –
15 Und wer das Fleisch eines gefallenen oder von Raubtieren zerrissenen Tieres genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein: alsdann ist er wieder rein.
16 Wenn er aber (seine Kleider) nicht wäscht und sich nicht badet, so hat er seine Verschuldung zu tragen.«
3. Mose Kapitel 18
Gottes Mahnung, nicht nach der Weise der Ägypter und Kanaanäer, sondern in Gottes Satzungen zu wandeln
1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Ich bin der HERR, euer Gott!
3 Nach der Weise der Bewohner des Landes Ägypten, in dem ihr gewohnt habt, dürft ihr nicht verfahren; auch nach der Weise der Bewohner des Landes Kanaan, wohin ich euch bringen werde, dürft ihr nicht verfahren und nach ihren Satzungen nicht wandeln;
4 nein, meine Gebote sollt ihr befolgen und meine Satzungen beobachten, um in ihnen zu wandeln: ich bin der HERR, euer Gott!
5 So beobachtet denn meine Satzungen und meine Gebote; denn der Mensch, der nach ihnen tut, wird durch sie das Leben haben: ich bin der HERR!«
Verbot der Blutschande; Aufzählung der verbotenen Ehen
6 »Keiner von euch darf sich irgendeiner seiner nächsten Blutsverwandten nahen, um mit ihr geschlechtlichen Umgang zu haben: ich bin der HERR!
7 Mit deinem Vater und mit deiner Mutter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; sie ist deine Mutter: du darfst ihr nicht beiwohnen.
8 Mit deiner Stiefmutter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben: dein Vater allein hat ein Recht an sie.
9 Mit deiner Schwester, der Tochter deines Vaters oder der Tochter deiner Mutter, mag sie im Hause geboren oder auswärts geboren sein, darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben.
10 Mit der Tochter deines Sohnes oder mit der Tochter deiner Tochter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn sie sind (wie) deine eigenen Töchter (?).
11 Mit der Tochter der Frau deines Vaters, die dein Vater gezeugt hat – sie ist (wie) deine Schwester – darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben.
12 Mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben: sie ist deines Vaters nächste Blutsverwandte.
13 Mit der Schwester deiner Mutter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben, denn sie ist die nächste Blutsverwandte deiner Mutter.
14 Mit der Frau des Bruders deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; seinem Weibe darfst du nicht nahen, sie ist deine Muhme.
15 Mit deiner Schwiegertochter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; sie ist das Weib deines Sohnes: du darfst ihr nicht beiwohnen.
16 Mit der Frau deines Bruders darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; nur dein Bruder hat ein Recht an sie.
17 Mit einer Frau und zugleich ihrer Tochter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter darfst du nicht nehmen, um ihnen beizuwohnen; sie sind nächste Blutsverwandte: es wäre eine Schandtat.
18 Auch darfst du eine Frau nicht zu ihrer Schwester als Nebenfrau hinzunehmen, um ihr neben jener, solange sie lebt, beizuwohnen.«
Warnung vor Unzuchtssünden
19 »Du darfst ferner einer Frau während der Zeit ihrer Unreinheit nicht nahen, um ihr beizuwohnen. –
20 Mit der Ehefrau deines Nächsten darfst du nicht den Beischlaf vollziehen, weil du dich dadurch verunreinigen würdest. –
21 Von deinen Kindern darfst du keines hingeben, um es dem Moloch zur Opferung zu weihen, damit du den Namen deines Gottes nicht entweihst: ich bin der HERR. –
22 Bei einem Manne darf man nicht liegen, wie man bei einer Frau liegt; das wäre eine Greueltat. –
23 Auch mit keinem Tiere darfst du dich paaren und dich dadurch verunreinigen; und eine weibliche Person darf sich nicht vor ein Tier hinstellen, um sich von ihm begatten zu lassen; das wäre eine schändliche Versündigung.«
Ermahnender und drohender Schluß
24 »Verunreinigt euch nicht durch etwas Derartiges! Denn durch alles dieses haben sich die Völkerschaften verunreinigt, die ich vor euch vertreiben werde.
25 [Da das Land dadurch verunreinigt wurde, habe ich seine Verschuldung an ihm heimgesucht, so daß das Land seine Bewohner ausgespien hat.]
26 Ihr aber sollt meine Satzungen und meine Gebote beobachten und dürft keinen von allen solchen Greueln verüben, weder der Einheimische noch der Fremdling, der als Gast unter euch lebt –
27 denn alle diese Greuel haben die Leute verübt, die vor euch im Lande gewohnt haben, und das Land ist dadurch verunreinigt worden –;
28 das Land würde auch euch sonst ausspeien, wenn ihr es verunreinigt, wie es das Volk ausgespien hat, das vor euch da war.
29 Denn wer irgendeinen von diesen Greueln verübt: alle, die Derartiges verüben, sollen aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden.
30 So beobachtet denn, was mir gegenüber zu beobachten ist, daß ihr keinen von den greulichen Bräuchen übt, die vor euch geübt worden sind, und euch dadurch nicht verunreinigt: ich bin der HERR, euer Gott!«
3. Mose Kapitel 19
1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Teile der ganzen Gemeinde der Israeliten folgende Verordnungen mit: Ihr sollt heilig sein, denn ich, der HERR euer Gott, bin heilig!
3 Ihr sollt ein jeder Ehrfurcht vor seiner Mutter und seinem Vater haben und meine Ruhetage beobachten: ich bin der HERR, euer Gott. –
4 Wendet euch nicht den Götzen zu und fertigt euch keine gegossenen Götterbilder an: ich bin der HERR, euer Gott!
5 Wenn ihr dem HERRN ein Heilsopfer schlachten wollt, sollt ihr es so opfern, daß ihr Wohlgefallen (beim HERRN) dadurch erlangt.
6 Am Tage, an dem ihr es opfert, und am Tage darauf muß es gegessen werden; was aber bis zum dritten Tage übriggeblieben ist, muß im Feuer verbrannt werden.
7 Sollte dennoch am dritten Tage davon gegessen werden, so würde das als verdorbenes Fleisch gelten und nicht wohlgefällig aufgenommen werden:
8 wer es äße, würde eine Verschuldung auf sich laden; denn er hätte das dem HERRN Geheiligte entweiht, und ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
9 Wenn ihr die Ernte eures Landes schneidet, so sollst du dein Feld nicht ganz bis an den äußersten Rand abernten und auch keine Nachlese nach deiner Ernte halten.
10 Auch in deinem Weinberge sollst du keine Nachlese vornehmen und die abgefallenen Beeren in deinem Weinberge nicht auflesen; dem Armen und dem Fremdling sollst du sie überlassen: ich bin der HERR, euer Gott!
11 Ihr sollt nicht stehlen und nicht ableugnen und euch nicht untereinander betrügen.
12 Ihr sollt bei meinem Namen nicht falsch schwören, daß du den Namen deines Gottes entweihst: ich bin der HERR! –
13 Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken und nicht berauben; der Lohn eines Tagelöhners soll von dir nicht über Nacht bis zum (andern) Morgen zurückbehalten werden. –
14 Du sollst einem Tauben nicht fluchen und einem Blinden keinen Anstoß in den Weg legen, sondern dich vor deinem Gott fürchten: ich bin der HERR!
15 Begeht kein Unrecht beim Rechtsprechen; sieh die Person eines Geringen nicht an, begünstige aber auch keinen Vornehmen, sondern richte deinen Nächsten dem Rechte gemäß.
16 Geh nicht als Verleumder unter deinen Volksgenossen umher; tritt im Gericht nicht gegen das Blut deines Nächsten auf: ich bin der HERR! –
17 Du sollst gegen deinen Bruder keinen Haß in deinem Herzen hegen, sondern sollst deinen Nächsten ernstlich zurechtweisen, damit du seinetwegen keine Verschuldung auf dich lädst.
18 Du sollst den Angehörigen deines Volkes gegenüber nicht rachgierig sein und ihnen nichts nachtragen, sondern sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst: ich bin der HERR!«
19 »Meine Gebote sollt ihr beobachten! Du darfst bei deinem Vieh nicht zweierlei Arten sich paaren lassen, auch dein Feld nicht mit zweierlei Samen besäen; und kein Kleid, das aus zweierlei Stoffen gewebt ist, darf auf deinen Leib kommen. –
20 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und ihr beiwohnt, die eine Sklavin ist, die als Nebenweib einem andern Manne angehört, aber weder losgekauft noch freigelassen ist, so soll eine Bestrafung stattfinden; doch sie sollen nicht den Tod erleiden, weil sie keine Freie gewesen ist.
21 Er soll jedoch Gott dem HERRN als seine Buße einen Widder als Schuldopfer an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen;
22 und der Priester soll ihm mittels des Schuldopferwidders Sühne vor dem HERRN wegen seiner Sünde erwirken, die er begangen hat; dann wird ihm seine Sünde, die er begangen hat, vergeben werden. –
23 Wenn ihr in das (verheißene) Land gekommen seid und allerlei Obstbäume pflanzt, so sollt ihr deren Vorhaut – d.h. ihren Fruchtertrag – als Vorhaut ansehen: drei Jahre lang sollen sie euch als unbeschnitten gelten, so daß nichts von ihnen gegessen werden darf.
24 Im vierten Jahr aber soll ihr ganzer Fruchtertrag dem HERRN als Gabe des Dankes (?) geweiht sein.
25 Erst im fünften Jahr dürft ihr Früchte von ihnen genießen und werdet alsdann einen um so reicheren Ertrag erlangen: ich bin der HERR, euer Gott! –
26 Ihr dürft nichts essen, was Blut enthält. – Ihr dürft nicht Wahrsagerei noch Zauberei treiben. –
27 Ihr dürft euer Haupthaar an den Schläfen nicht rund scheren; auch darfst du den Rand deines Bartes nicht stutzen. –
28 Wegen eines Toten dürft ihr euch keine Einschnitte an eurem Leibe machen und keine Ätzschrift an euch anbringen: ich bin der HERR! –
29 Du sollst deine Tochter nicht entweihen, indem du eine Buhldirne aus ihr machst; denn das Land soll keine Buhlerei treiben, und das Land darf nicht voll von Unzucht werden. –
30 Meine Ruhetage sollt ihr beobachten und vor meinem Heiligtum Ehrfurcht haben: ich bin der HERR! –
31 Wendet euch nicht an die Totengeister und an die Wahrsagegeister; sucht sie nicht auf, damit ihr nicht durch sie verunreinigt werdet: ich bin der HERR, euer Gott!«
32 »Vor einem grauen Haupte sollst du aufstehen und die Person eines Greises ehren und dich vor deinem Gott fürchten: ich bin der HERR! –
33 Wenn ein Fremdling sich bei dir in eurem Lande als Gast aufhält, so sollt ihr ihn nicht bedrücken;
34 wie ein Einheimischer aus eurer eigenen Mitte soll euch der Fremdling gelten, der unter euch lebt, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid ja selbst Fremdlinge im Lande Ägypten gewesen: ich bin der HERR, euer Gott!
35 Ihr sollt kein Unrecht verüben weder beim Rechtsprechen noch mit dem Längenmaß, mit dem Gewicht und dem Hohlmaß;
36 richtige Waage, richtige Gewichtstücke, richtiges Getreide- und Flüssigkeitsmaß sollt ihr führen: ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten weggeführt hat.
37 So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und handelt nach ihnen: ich bin der HERR!«
3. Mose Kapitel 20
1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch (18,21) hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!
3 Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.
4 Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so daß es ihn nicht tötet,
5 so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
6 Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.«
7 »So heiligt euch denn, daß ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;
8 beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.
9 Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm.
10 Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –
11 Wenn ein Mann der Frau seines Vaters beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen.
12 Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen. –
13 Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
14 Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –
15 Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
16 Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
17 Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –
18 Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –
19 Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.
20 Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.
21 Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.«
22 »So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.
23 Ihr dürft also nicht nach den Satzungen der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so daß sie mir zum Ekel geworden sind.
24 Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.
25 So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.
26 Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.«
27 »Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen.«
3. Mose Kapitel 21
Verordnungen in betreff der Verunreinigungen durch Tote, Trauergebräuche und Ehehindernisse
1 Weiter gebot der HERR dem Mose: »Teile den Priestern, den Söhnen Aarons, folgende Verordnungen mit: (Ein Priester) darf sich unter seinen Volksgenossen an keiner Leiche verunreinigen;
2 nur an seinen nächsten Blutsverwandten, nämlich an seiner Mutter und seinem Vater, an seinem Sohn und seiner Tochter und seinem Bruder,
3 auch an seiner Schwester, wenn sie noch Jungfrau ist und ihm darum nahesteht und noch keinem Manne angehört hat – an dieser darf er sich verunreinigen.
4 Er darf sich nicht als Gatte unter seinen Volksgenossen verunreinigen, so daß er dadurch entweiht würde.
5 Sie dürfen sich an ihrem Haupt keine Glatze scheren und den Rand ihres Bartes nicht stutzen und sich keine Einschnitte in ihren Leib machen.
6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen; denn sie haben die Feueropfer des HERRN, die Speise ihres Gottes, darzubringen; darum sollen sie heilig sein. –
7 Eine Buhldirne oder eine Entehrte dürfen sie nicht zur Ehefrau nehmen, ebensowenig eine von ihrem Manne verstoßene Frau; denn (der Priester) ist seinem Gott geweiht.
8 Darum sollst du ihn für heilig achten, denn er bringt die Speise deines Gottes dar: als heilig soll er dir gelten, denn ich bin heilig, der HERR, der euch heiligt.
9 Und wenn die Tochter eines Priesters sich durch Unzucht entweiht, so entweiht sie dadurch ihren Vater: im Feuer soll sie verbrannt werden!
10 Der Priester aber, welcher der oberste unter seinen Amtsgenossen ist, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden ist und den man in sein Amt eingesetzt hat, damit er die heiligen Kleider anziehe, darf sein Haupthaar (in der Trauer) nicht auflösen und seine Kleider nicht zerreißen.
11 Er darf auch zu keiner Leiche hineingehen; sogar an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen.
12 Aus dem Heiligtum darf er sich nicht entfernen, damit er das Heiligtum seines Gottes nicht entweiht; denn die Weihe des Salböls seines Gottes befindet sich auf ihm: ich bin der HERR.
13 Zur Ehefrau muß er sich eine Jungfrau nehmen;
14 eine Witwe oder eine verstoßene Frau oder eine Entehrte oder eine Buhldirne – diese darf er nicht ehelichen; sondern eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen muß er sich zur Frau nehmen,
15 damit er seine Nachkommenschaft unter seinen Volksgenossen nicht entweiht; denn ich bin der HERR, der ihn heiligt.«
Die vom Priestertum ausschließenden Leibesfehler
16 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:17 »Teile dem Aaron folgende Verordnungen mit: Wenn irgendeiner von deinen Nachkommen in ihren künftigen Geschlechtern einen Leibesfehler an sich hat, so darf er nicht herantreten, um die Speise seines Gottes darzubringen;18 denn keiner, der ein leibliches Gebrechen an sich hat, darf mir nahen, kein Blinder oder Lahmer, kein im Gesicht Entstellter oder einer, an dem ein Glied zu lang ist;19 auch keiner, der einen Beinbruch oder einen Armbruch hat,20 auch kein Buckliger und kein Zwerg, keiner, der weiße Flecken im Auge hat oder der mit Krätze oder mit Flechten behaftet oder der entmannt ist.21 Keiner von den Nachkommen des Priesters Aaron, der ein Gebrechen an sich hat, darf mir nahen, um die Feueropfer des HERRN darzubringen; hat er ein Gebrechen an sich, so darf er mir nicht nahen, um die Speise seines Gottes darzubringen.22 Von der Speise seines Gottes, sowohl von den hochheiligen als auch von den heiligen Gaben, darf er essen;23 doch zu dem (inneren) Vorhang darf er nicht hineingehen und an den Altar nicht treten, weil er ein Gebrechen an sich hat; sonst würde er meine Heiligtümer entweihen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.«24 Mose teilte dies dann dem Aaron und dessen Söhnen und allen Israeliten mit.
3. Mose Kapitel 22
Verhalten gegenüber den heiligen Gaben seitens der Priester und seitens der Nichtpriester
1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Befiehl Aaron und seinen Söhnen, daß sie den heiligen Gaben gegenüber, die die Israeliten mir weihen, Zurückhaltung beobachten, damit sie meinen heiligen Namen nicht entweihen: ich bin der HERR.
3 Sage zu ihnen: (Diese Verordnung gilt) für alle eure künftigen Geschlechter: Wenn irgendeiner von all euren Nachkommen den heiligen Gaben, welche die Israeliten dem HERRN weihen, nahekommt, während er eine Unreinheit an sich hat, ein solcher Mensch soll von meinem Angesicht hinweg ausgerottet werden: ich bin der HERR!
4 Wer von den Nachkommen Aarons mit Aussatz oder mit einem Ausfluß behaftet ist, darf von den heiligen Gaben nicht mitessen, bis er wieder rein ist; und wer irgendeinen durch eine Leiche Verunreinigten berührt oder wer einen Samenerguß gehabt hat
5 oder wer irgendein kriechendes Tier berührt hat, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, durch den man in irgendeiner Beziehung unrein wird: –
6 einer, der etwas Derartiges berührt hat, ist bis zum Abend unrein und darf nichts von den heiligen Gaben genießen, es sei denn, daß er zuvor ein Wasserbad genommen hat.
7 Nach Sonnenuntergang aber ist er wieder rein und darf alsdann von den heiligen Gaben essen; denn sie sind die ihm zukommende Speise.
8 Ein gefallenes oder (von Raubtieren) zerrissenes Tier darf er nicht essen; er würde dadurch unrein werden: ich bin der HERR.
9 So sollen sie denn meine Verordnungen befolgen, damit sie nicht wegen einer Übertretung Sünde auf sich laden und infolge einer Entweihung des Geheiligten sterben müssen: ich bin der HERR, der sie heiligt!
10 Kein Unbefugter darf etwas Geheiligtes genießen; kein Beisasse eines Priesters und keiner von seinen Tagelöhnern darf etwas Geheiligtes genießen.
11 Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser davon (mit)essen; ebenso dürfen die in seinem Hause geborenen Sklaven von seiner Speise (mit)essen.
12 Wenn ferner die Tochter eines Priesters einen Nichtpriester geheiratet hat, so darf sie von den Hebeopfern der heiligen Gaben nichts genießen.
13 Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder (von ihrem Mann) geschieden wird, ohne Kinder zu haben, und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, so darf sie, gerade wie in ihrer Jugend, von der Speise ihres Vaters (mit)essen; dagegen darf kein Unbefugter etwas davon genießen.
14 Wenn ferner jemand aus Versehen etwas Geheiligtes genießt, so soll er den fünften Teil des Wertes hinzufügen und das Geheiligte dem Priester erstatten.
15 Die Priester aber sollen die heiligen Gaben der Israeliten, die sie als Hebeopfer für den HERRN empfangen, nicht entweihen,
16 damit sie ihnen kein Vergehen und keine Schuld dadurch aufladen, daß sie ihre heiligen Gaben genießen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.«
Fehlerlosigkeit der Opfertiere
17 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
18 »Teile dem Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn irgend jemand vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel seine Opfergabe darbringen will – es seien irgendwelche gelobte oder freiwillige Gaben, die sie dem HERRN als Brandopfer darbringen wollen –,
19 so muß es, um euch wohlgefällig zu machen, ein fehlerloses männliches Tier von den Rindern, von den Schafen oder den Ziegen sein.
20 Kein Tier, das einen Fehler an sich hat, dürft ihr darbringen; denn es würde euch nicht wohlgefällig machen.
21 Und wenn jemand dem HERRN ein Heilsopfer darbringen will, ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, sei es um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, so darf es, um wohlgefällig zu sein, keinen Fehler, keinerlei Gebrechen an sich haben.
22 Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder einen Wundschaden oder ist es mit Geschwüren oder mit Krätze oder mit Flechten behaftet: derartige Tiere dürft ihr dem HERRN nicht darbringen und kein Feueropfer von ihnen dem HERRN auf den Altar legen.
23 Ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, an dem ein Glied zu lang oder zu kurz (verkrüppelt) ist, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber als Gelübdeopfer würde es nicht wohlgefällig aufgenommen werden.
24 Ein Tier ferner, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem HERRN nicht darbringen; weder dürft ihr Tiere in eurem Lande zu verstümmelten (Tieren) machen
25 noch solche von einem Ausländer kaufen und sie als Speise eurem Gott darbringen; denn eine Verstümmlung, ein Gebrechen haftet ihnen an; sie würden euch nicht wohlgefällig machen.«
Drei weitere Opfervorschriften
26 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
27 »Ein Rind oder ein Schaf oder ein Ziegenlamm soll nach der Geburt sieben Tage lang unter seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tage an und weiterhin wird es (als Opfergabe) wohlgefällig sein, wenn man es als Feueropfer dem HERRN darbringt. –
28 Ein Rind oder ein Stück Kleinvieh dürft ihr nicht zugleich mit seinem Jungen an einem und demselben Tage schlachten. –
29 Wenn ihr ferner dem HERRN ein Dankschlachtopfer darbringen wollt, sollt ihr es so opfern, daß ihr Wohlgefallen dadurch erlangt:
30 es muß noch an demselben Tage verzehrt werden; ihr dürft nichts davon bis zum andern Morgen übriglassen: ich bin der HERR!«
Allgemeine Schlußermahnung
31 »So beobachtet denn meine Gebote und tut nach ihnen: ich bin der HERR!
32 Und entweiht meinen heiligen Namen nicht, damit ich inmitten der Israeliten geheiligt werde: ich bin der HERR, der euch heiligt,
33 der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein: ich bin der HERR!«
3. Mose Kapitel 23
1 Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Die Feste des HERRN, die ihr als Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, meine Feste, sind folgende:«
Der Sabbat
3 Sechs Tage hindurch soll gearbeitet werden, aber der siebte Tag ist ein Tag völliger Ruhe mit Versammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten: es ist ein Ruhetag zu Ehren des HERRN in allen euren Wohnsitzen.«
Das Passah und das Fest der ungesäuerten Brote
4 »Folgendes sind die Feste des HERRN mit Versammlungen am Heiligtum, die ihr zu dem für sie festgesetzten Zeitpunkt ausrufen sollt:
5 Am vierzehnten Tag des ersten Monats gegen Abend findet die Passahfeier für den HERRN statt;
6 und am fünfzehnten Tage desselben Monats wird das Fest der ungesäuerten Brote zu Ehren des HERRN gefeiert; da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuerte Brote essen.
7 Am ersten Tage habt ihr eine Festversammlung am Heiligtum zu halten: da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten
8 und sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Feueropfer darbringen. Am siebten Tage soll wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden: da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.«
Darbringung der Erstlingsgarbe (in der Woche des Festes der ungesäuerten Brote)
9 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
10 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und ihr die Ernte dort abhaltet, so sollt ihr von eurer Ernte die Erstlingsgarbe zum Priester bringen.
11 Dieser soll dann die gespendete Garbe vor dem HERRN weben, damit sie euch wohlgefällig mache; am Tage nach dem Sabbat soll der Priester sie weben;
12 und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe weben laßt, dem HERRN ein fehlerloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen;
13 dazu als Speisopfer für ihn zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, als ein Feueropfer für den HERRN zu lieblichem Geruch; dazu als Trankopfer für ihn ein Viertel Hin Wein.
14 Brot (vom neuen Getreide) und geröstete oder zerstoßene Körner (der frischen Frucht) dürft ihr bis zu eben diesem Tage, bis ihr eurem Gott die Opfergabe dargebracht habt, nicht essen: diese Verordnung soll ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.«
Das Wochen- oder Pfingstfest
15 »Hierauf sollt ihr euch vom Tage nach dem Sabbat an, von dem Tage an, wo ihr die Webegarbe dargebracht habt, sieben Wochen abzählen: volle Wochen sollen es sein;
16 bis zu dem Tage, der auf den siebten Sabbat folgt, sollt ihr fünfzig Tage abzählen und dann dem HERRN ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen.
17 Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webebrote darbringen, die aus zwei Zehntel Epha Feinmehl hergestellt und mit Sauerteig gebacken sein müssen, als Erstlingsgaben für den HERRN.
18 Weiter sollt ihr zu den Broten sieben fehlerlose einjährige Lämmer und einen jungen Stier und zwei Widder darbringen – die sollen für den HERRN ein Brandopfer sein – samt dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, als ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.
19 Ferner sollt ihr einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Heilsopfer herrichten.
20 Der Priester soll sie dann samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor dem HERRN weben zugleich mit den beiden Lämmern; sie sollen dem HERRN geheiligt sein und dem Priester gehören.
21 Und ihr sollt an eben diesem Tage ausrufen lassen: ›Eine Festversammlung am Heiligtum sollt ihr abhalten und keinerlei Werktagsarbeit verrichten!‹ Diese Verordnung soll ewige Geltung in allen euren Wohnsitzen für eure künftigen Geschlechter haben! –
22 Wenn ihr aber die Ernte eures Landes schneidet, sollst du das Feld nicht bis zum äußersten Rand abernten und auch keine Nachlese nach deiner Ernte vornehmen; nein, dem Armen und dem Fremdling sollst du beides überlassen: ich bin der HERR, euer Gott.«
Der Neumondstag des siebenten Monats (oder das Neujahrsfest)
23 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
24 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch ein Ruhetag sein, ein Gedenktag mit Posaunenschall, eine Festversammlung am Heiligtum.
25 Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten und sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen.«
Der große Versöhnungstag
26 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
27 »Sodann fällt auf den zehnten Tag desselben siebten Monats der Versöhnungstag; da sollt ihr eine Festversammlung am Heiligtum halten und sollt fasten (eig.: eure Seelen beugen, vgl. 16,29) und dem HERRN ein Feueropfer darbringen.
28 Keinerlei Arbeit dürft ihr an eben diesem Tage verrichten, denn es ist der Versöhnungstag, an dem man euch Sühne vor dem HERRN, eurem Gott, erwirken soll.
29 Denn wer an eben diesem Tage nicht fastet, der soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden;
30 und wer irgendeine Arbeit an eben diesem Tage verrichtet, einen solchen Menschen will ich aus der Mitte seines Volkes vertilgen.
31 Keinerlei Arbeit dürft ihr verrichten; diese Verordnung soll ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.
32 Ein Tag völliger Ruhe soll es für euch sein, und ihr sollt fasten! Am neunten Tage des Monats, am Abend, von einem Abend bis wieder zum Abend, sollt ihr den euch gebotenen Ruhetag halten!«
Das Laubhüttenfest (oder: das Fest der Lese)
33 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
34 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am fünfzehnten Tage desselben siebten Monats findet das (Laub-)Hüttenfest sieben Tage lang zu Ehren des HERRN statt.
35 Am ersten Tage soll eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
36 Sieben Tage hindurch sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen, dann am achten Tage nochmals eine Festversammlung am Heiligtum abhalten und dem HERRN ein Feueropfer darbringen. Es ist dies der Schlußfesttag, an dem ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten dürft.«
Nachträgliche Bestimmungen über das Laubhüttenfest
39 »Jedoch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingeerntet habt, sollt ihr das Fest des HERRN sieben Tage lang feiern. Am ersten Tage soll Ruhetag sein und ebenso am achten Tage;
40 und ihr sollt euch am ersten Tage schöne Baumfrüchte holen, Palmenwedel und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden und sollt sieben Tage lang vor dem HERRN, eurem Gott, fröhlich sein.
41 Dies Fest sollt ihr alljährlich sieben Tage lang zu Ehren des HERRN feiern; diese Verordnung hat ewige Geltung für alle eure künftigen Geschlechter: im siebten Monat sollt ihr es feiern.
42 Da sollt ihr sieben Tage lang in (Laub-)Hütten wohnen; alle, die zum Volk Israel gehören, sollen in (Laub-)Hütten wohnen,
43 damit eure künftigen Geschlechter erfahren, daß ich die Kinder Israel habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägypten wegführte, ich, der HERR, euer Gott.«
44 So belehrte Mose die Israeliten über die Festzeiten des HERRN.
3. Mose Kapitel 24
1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Gib den Israeliten die Weisung, dir reines Öl von zerstoßenen Oliven für den Leuchter zu bringen, damit beständig Lampen aufgesetzt werden können.
3 Außerhalb des Vorhangs vor der Lade mit dem Gesetz im Offenbarungszelt soll Aaron (den Leuchter) zurichten, damit er vom Abend bis zum Morgen ohne Unterbrechung vor dem HERRN brenne. Diese Verordnung hat ewige Geltung für alle eure künftigen Geschlechter:
4 auf dem Leuchter von reinem Gold soll er die Lampen zu beständigem Brennen vor dem HERRN zurichten.
5 Sodann sollst du Feinmehl nehmen und daraus zwölf Kuchen backen; zwei Zehntel Epha sollen auf jeden Kuchen kommen.
6 Du sollst sie dann in zwei Schichten, je sechs in einer Schicht, auf den Tisch von reinem Gold vor dem HERRN auflegen.
7 Dann sollst du auf jede Schicht reinen Weihrauch tun, der für das Brot als Duftteil dienen soll, als ein Feueropfer für den HERRN.
8 An jedem Sabbattage soll er (die Brote) regelmäßig so vor dem HERRN aufschichten; zu dieser Leistung sollen die Israeliten für ewige Zeiten verpflichtet sein.
9 Die Brote sollen dann Aaron und seinen Söhnen gehören; die sollen sie an heiliger Stätte verzehren; denn als ein Hochheiliges sollen sie ihm von den Feueropfern des HERRN zuteil werden als eine ewige Gebühr.«
10 Der Sohn einer Israelitin – er war aber der Sohn eines Ägypters – begab sich einst unter die Israeliten; da gerieten sie im Lager in Streit miteinander, der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann.
11 Dabei lästerte der Sohn der Israelitin den Namen (des HERRN) und fluchte dazu; da brachte man ihn vor Mose – seine Mutter aber hieß Selomith und war die Tochter Dibris, vom Stamme Dan.
12 Hierauf legten sie ihn in Gewahrsam, bis Mose ihnen Verhaltungsmaßregeln auf Grund einer Weisung des HERRN gäbe.
13 Da gebot der HERR dem Mose:
14 »Laß den Lästerer vor das Lager hinausführen, und alle, die es gehört haben, sollen ihm die Hände fest auf den Kopf legen, und dann soll die ganze Gemeinde ihn steinigen.
15 Zu den Israeliten aber sollst du sagen: Wenn jemand seinem Gott flucht, so lädt er Sünde auf sich,
16 und wer den Namen des HERRN lästert, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: die ganze Gemeinde soll ihn steinigen; der Fremde wie der Einheimische soll den Tod erleiden, wenn er den Namen (des HERRN) lästert. –
17 Wenn ferner jemand irgendeinen Menschen erschlägt, soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden;
18 wer aber ein Stück Vieh erschlägt, soll es ersetzen: Leben um Leben.
19 Wenn ferner jemand seinem Nächsten einen Leibesschaden zufügt, so soll man ihm ebenso tun, wie er getan hat:
20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; derselbe Leibesschaden, den er dem andern zugefügt hat, soll auch ihm zugefügt werden.
21 Wer also ein Stück Vieh erschlägt, soll es ersetzen; wer aber einen Menschen erschlägt, soll den Tod erleiden.
22 Das gleiche Recht soll bei euch für den Fremden wie für den Einheimischen gelten; denn ich bin der HERR, euer Gott!«
23 Als Mose dies den Israeliten verkündigt hatte, führten sie den Lästerer vor das Lager hinaus und steinigten ihn dort; die Israeliten taten so, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
3. Mose Kapitel 25
Das Sabbatjahr
1 Und der HERR gebot dem Mose auf dem Berge Sinai folgendes:
2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat halten.
3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einbringen;
4 aber im siebten Jahre soll das Land einen Sabbat der Ruhe haben, eine dem HERRN geweihte Ruhezeit: da darfst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
5 auch den Wildwuchs deiner (vorjährigen) Ernte darfst du nicht einheimsen und die Trauben von deinem unbeschnittenen Weinstock nicht lesen: es soll ein Sabbatjahr für das Land sein.
6 Was das Land während seiner Ruhezeit von selbst hervorbringt, soll euch zur Nahrung dienen, dir sowie deinen Knechten und Mägden, deinen Tagelöhnern und den Beisassen, die bei dir als Gäste leben;
7 auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Lande leben, soll der gesamte Ertrag (dieses Jahres) zur Nahrung dienen.«
Das Halljahr
8 »Sodann sollst du dir sieben solcher Sabbatjahre, also siebenmal sieben Jahre, abzählen, so daß dir die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre beträgt.
9 Dann sollst du am zehnten Tage des siebten Monats die Lärmposaune erschallen lassen; am Versöhnungstage sollt ihr die Posaunen überall in eurem Lande erschallen lassen
10 und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll.
11 Ein Halljahr soll also jedes fünfzigste Jahr für euch sein; da dürft ihr weder säen, noch das, was von selbst gewachsen ist, einernten, noch Trauben von den unbeschnittenen Weinstöcken lesen;
12 denn ein Halljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr essen, was es von selbst hervorbringt.
13 In solchem Halljahr soll ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen.
14 Wenn du also deinem Nächsten etwas verkaufst oder von deinem Nächsten etwas kaufst, so sollt ihr einander nicht übervorteilen,
15 sondern nach der Zahl der Jahre, die seit dem (letzten) Halljahr verflossen sind, sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
16 Bei einer größeren Zahl von Jahren (bis zum nächsten Halljahr) sollst du den Kaufpreis für ein Grundstück verhältnismäßig erhöhen und bei einer kleineren Zahl von Jahren den Kaufpreis verhältnismäßig verringern; denn er verkauft dir nur eine (bestimmte) Anzahl von Ernten.
17 Keiner übervorteile also den andern, sondern du sollst dich vor deinem Gott fürchten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
18 So verfahrt denn nach meinen Anordnungen und beobachtet meine Gebote und handelt nach ihnen, so werdet ihr in eurem Lande in Sicherheit wohnen.
19 Dann wird das Land euch seinen Ertrag geben, so daß ihr euch satt essen könnt und in Sicherheit darin wohnt.
20 Wenn ihr aber fragt: ›Wovon sollen wir uns denn im siebten Jahre nähren, wenn wir doch weder säen noch den erforderlichen Ertrag einernten dürfen?‹,
21 so sollt ihr wissen: ich werde euch im sechsten Jahre meinen Segen zuwenden, daß es euch den Ertrag für drei Jahre liefern soll.
22 Obgleich ihr daher erst im achten Jahre säet, werdet ihr doch immer noch von dem früheren Ertrage altes Getreide zu essen haben; bis ins neunte Jahr, bis dessen Ernte eingebracht ist, werdet ihr altes Getreide zu essen haben.
23 Der Landbesitz darf also nicht für immer verkauft werden, denn mir gehört das Land: ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
24 Daher sollt ihr in dem ganzen Lande, das ihr innehabt, für euren Landbesitz die Wiedereinlösung gestatten.«
Einlösung oder Rückfall von Land- und Hausbesitz
25 »Wenn einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen dürfen, was sein Verwandter verkauft hat.
26 Wenn ferner jemand keinen Löser hat, aber selbst soviel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung seines Besitzes erforderlich ist,
27 so soll er die Jahre, die seit seinem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und das Überschüssige demjenigen zurückzahlen, an den er verkauft hat, damit er so wieder zu seinem Besitz kommt.
28 Wenn er aber nicht soviel Geld aufbringen kann, als zum Rückkauf erforderlich ist, so soll das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Halljahr verbleiben; aber im Halljahr soll es frei werden, so daß er wieder zu seinem Eigentum kommt.
29 Wenn ferner jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen, bis ein Jahr nach dem Verkauf des Hauses vergangen ist: ein volles Jahr soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen.
30 Wenn ein Rückkauf aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht stattgefunden hat, so soll das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen für immer verbleiben: es soll im Halljahr nicht frei werden.
31 Dagegen die Häuser in den Gehöften, die von keiner Mauer umgeben sind, sollen als zum Feldbesitz gehörig angesehen werden: es soll (unbeschränktes) Rückkaufsrecht für sie gelten, und im Halljahr sollen sie frei werden.
32 Was ferner die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten betrifft, die ihnen zum Eigentum überwiesen sind, so soll den Leviten ein ewiges Rückkaufsrecht zustehen.
33 Wenn jedoch einer von den Leviten sein verkauftes Haus nicht wieder einlöst, so soll es, wenn es in einer ihm zugewiesenen Stadt liegt, im Halljahr wieder frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
34 Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf überhaupt nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.«
Gebot der Hilfsbereitschaft gegen verarmte Israeliten; Loskauf von hebräischen Sklaven oder deren Freilassung im Halljahr
35 »Wenn ferner einer deiner Volksgenossen verarmt, so daß er sich neben dir nicht zu halten vermag, so sollst du ihn unterstützen, so daß er wie ein Fremdling oder Beisasse neben dir lebt.
36 Du darfst nicht Zins und Aufschlag von ihm nehmen, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, damit dein Bruder neben dir leben kann.
37 Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Aufschlag:
38 ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein!
39 Wenn ferner einer deiner Volksgenossen neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen,
40 nein, wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein: nur bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;
41 dann aber soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder in den Besitz seiner Väter eintreten.
42 Denn meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe: sie dürfen nicht wie gewöhnliche Sklaven verkauft werden.
43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten!
44 Was aber deine leibeigenen Knechte und Mägde betrifft, die du besitzen wirst, so mögt ihr euch solche Knechte und Mägde von den Heidenvölkern kaufen, die rings um euch her wohnen.
45 Auch aus den Kindern der Beisassen, die bei euch als Gäste leben – aus ihnen könnt ihr euch welche kaufen sowie aus ihren Nachkommen, die bei euch leben und die sie in eurem Lande gezeugt haben: diese mögen euch als Eigentum gehören,
46 und ihr könnt sie auf eure Kinder nach euch vererben, damit diese sie als Eigentum besitzen: auf ewig könnt ihr diese als Sklaven dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten – da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen!
47 Wenn ferner ein Fremdling oder Beisasse neben dir Vermögen erwirbt, während einer deiner Volksgenossen neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen neben dir, oder einem Abkömmling aus der Familie eines Fremdlings als Sklaven verkauft,
48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht für ihn bestehen: einer von seinen Volksgenossen mag ihn loskaufen;
49 oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn loskaufen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht darf ihn loskaufen; oder wenn er selbst soviel Geld aufbringt, kann er sich selbst loskaufen.
50 Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit von dem Jahre ab, wo er sich verkauft hat, bis zum Halljahr berechnen, und der Preis, um den er sich ihm verkauft hat, soll auf die Zahl der Jahre gleichmäßig verteilt werden: wie bei einem Lohnarbeiter soll die Dienstzeit bei ihm berechnet werden.
51 Wenn also der Jahre noch viele (bis zum Halljahr) sind, so soll er diesen entsprechend sein Lösegeld von der Kaufsumme zurückzahlen;
52 wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahr übrig sind, so muß er danach die Berechnung anstellen: nach Maßgabe seiner Dienstjahre hat er sein Lösegeld zurückzuzahlen.
53 Wie ein Mietling, der Jahr für Jahr um Lohn arbeitet, soll er bei seinem Herrn sein, und dieser darf ihn vor deinen Augen nicht mit Härte als Herr behandeln.
54 Wird er aber nicht auf diese Weise losgekauft, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
55 Denn mir gehören die Israeliten als Dienstknechte; meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, ich, der HERR, euer Gott!«
3. Mose Kapitel 26
Einleitung: Einschärfung zweier Grundgebote
1 »Ihr sollt euch keine Götzen verfertigen und dürft euch keine Schnitzbilder und Malsteine aufrichten, auch keine Steine mit Bildwerk in eurem Lande aufstellen, um euch davor niederzuwerfen; denn ich, der HERR, bin euer Gott!
2 Meine Sabbate sollt ihr beobachten und mein Heiligtum fürchten: ich bin der Herr!«
Segensverheißungen für den Fall des Gehorsams
3 »Wenn ihr in meinen Satzungen wandelt und meine Gebote beobachtet und nach ihnen tut,
4 so will ich euch Regen zu rechter Zeit geben, damit das Land seinen Ertrag liefert und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte spenden.
5 Dann wird die Dreschzeit bei euch bis an die Weinlese reichen und die Weinlese bis an die Saatzeit; und ihr sollt Brot reichlich zu essen haben und sicher in eurem Lande wohnen.
6 Dann will ich Frieden im Lande herrschen lassen, daß ihr euch niederlegen könnt, ohne daß jemand euch aufschreckt; auch die wilden Tiere will ich aus dem Lande verschwinden lassen, und kein Schwert soll durch euer Land ziehen.
7 Ihr werdet eure Feinde in die Flucht schlagen, und sie sollen vor euch durch das Schwert fallen;
8 fünf von euch sollen hundert in die Flucht schlagen und hundert von euch zehntausend vor sich her treiben, und eure Feinde sollen vor euch durch das Schwert fallen.
9 Ich will mich euch gnädig zuwenden, will euch zahlreich werden lassen und euch mehren und meinen Bund mit euch aufrechthalten.
10 Ihr werdet altes Getreide von der vorletzten Ernte zu essen haben und das vorjährige wegschaffen müssen, um für das neue Raum zu schaffen.
11 Und ich will meine Wohnung in eurer Mitte aufschlagen, und mein Herz wird keine Abneigung gegen euch hegen,
12 sondern ich will in eurer Mitte wandeln und euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein.
13 Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, damit ihr ihnen nicht länger als Knechte dienen solltet; ich habe die Stäbe eures Joches zerbrochen und euch aufrecht einhergehen lassen.«
Fünf Strafandrohungen für den Fall des Ungehorsams (V.14-39)
14 »Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und nicht alle diese Gebote erfüllt,
15 sondern meine Satzungen mißachtet und im Herzen Widerwillen gegen meine Verordnungen hegt, so daß ihr nicht alle meine Gebote befolgt, sondern den Bund mit mir brecht,
16 so will auch ich dementsprechend mit euch verfahren und schreckliche Heimsuchungen über euch verhängen: Schwindsucht und Fieber, daß euch das Augenlicht erlöschen soll und das Leben qualvoll dahinschwindet. Vergebens sollt ihr dann euren Samen aussäen, denn eure Feinde werden ihn verzehren;
17 und ich werde mein Angesicht gegen euch kehren, daß ihr vor euren Feinden die Flucht ergreifen müßt; und eure Widersacher sollen über euch herrschen, und ihr sollt fliehen, auch wenn niemand euch verfolgt.«
18 »Und wenn ihr mir auch dann noch nicht gehorcht, so will ich euch noch siebenmal härter strafen um eurer Sünden willen;
19 den trotzigen Hochmut werde ich euch dann brechen und will den Himmel über euch hart wie Eisen machen und euren Erdboden wie Erz,
20 so daß eure Kraft und Arbeit sich nutzlos erschöpfen wird; denn euer Land wird euch keinen Ertrag geben und die Bäume auf dem Felde keine Früchte spenden.«
21 »Und wenn ihr mir auch dann noch widerstrebt und mir nicht gehorchen wollt, so will ich fortfahren, euch noch siebenmal härter um eurer Sünden willen zu schlagen.
22 Dann will ich die wilden Tiere gegen euch loslassen, daß sie euch eure Kinder rauben und euer Vieh zerreißen und eure Zahl vermindern, so daß eure Straßen öde werden.«
23 »Und wenn ihr euch auch dadurch nicht von mir warnen laßt, sondern mir immer noch widerstrebt,
24 so will auch ich euch widerstreben und euch auch meinerseits siebenfach für eure Sünden schlagen.
25 Ich will das Schwert über euch kommen lassen, das die Rache für den Bundesbruch vollziehen soll; und wenn ihr euch dann in eure Städte zurückzieht, so werde ich die Pest unter euch senden, und ihr sollt in Feindeshand fallen.
26 Wenn ich euch dann noch die Stütze des Brotes zerbreche, so daß zehn Frauen Brot für euch in einem einzigen Ofen backen und sie euch das Brot abgewogen zurückbringen, so werdet ihr essen, ohne satt zu werden.«
27 »Und wenn ihr mir trotzdem nicht gehorsam seid und mir immer noch widerstrebt,
28 so will auch ich im Grimm euch widerstreben und euch siebenfach für eure Sünden züchtigen.
29 Ihr sollt dann das Fleisch eurer eigenen Söhne essen und das Fleisch eurer eigenen Töchter verzehren;
30 und ich werde eure Höhentempel zerstören und eure Sonnensäulen umstürzen; eure Leichname werde ich auf die Leichname eurer Götzen werfen, und mein Herz wird euch verabscheuen.
31 Eure Städte will ich in Trümmerstätten verwandeln und eure Heiligtümer verwüsten und euren lieblichen Opferduft nicht mehr riechen.
32 Ja, ich selbst werde das Land veröden, so daß eure Feinde, die dort ihren Wohnsitz nehmen, sich darüber entsetzen sollen.
33 Euch aber werde ich unter die (heidnischen) Völker zerstreuen und das Schwert hinter euch her zücken; euer Land soll zur Wüste werden und eure Städte zu Schutthaufen.
34 Da wird dann das Land seine Ruhezeiten ersetzt bekommen die ganze Zeit hindurch, in der es verwüstet daliegt, während ihr im Lande eurer Feinde weilt; ja, da wird dann das Land Ruhe haben und seine Ruhezeiten nachholen;
35 die ganze Zeit hindurch, in der es verwüstet daliegt, wird es die Ruhe haben, die ihm in den euch gebotenen Ruhezeiten versagt war, als ihr in ihm wohntet.
36 Die aber dann von euch noch übrig sind, denen will ich in den Ländern ihrer Feinde Verzagtheit ins Herz legen, so daß das Rascheln eines verwehten Blattes sie aufschreckt und sie davor fliehen sollen, wie man sonst vor dem Schwerte flieht, und sie fallen sollen, obwohl niemand sie verfolgt.
37 Sie sollen dann einer über den andern hinstürzen, wie wenn es gälte, vor dem Schwerte zu fliehen, obgleich doch niemand sie verfolgt; und es wird für euch kein Standhalten vor euren Feinden geben:
38 ja, ihr sollt unter den Heidenvölkern umkommen, und das Land eurer Feinde soll euch fressen.
39 Und diejenigen von euch, die dann noch übrig sind, sollen in den Ländern eurer Feinde infolge ihrer Sündenschuld verschmachten und auch infolge der Sünden ihrer Väter hinschwinden mit ihnen.«
40 »Da werden sie dann ihre Schuld bekennen und auch die Schuld ihrer Väter infolge ihres Treubruchs, den sie gegen mich begangen haben, und werden auch eingestehen, daß, weil sie mir widerstrebt haben,
41 auch ich ihnen widerstrebt und sie in das Land ihrer Feinde gebracht habe. Wenn alsdann ihr unbeschnittenes Herz sich demütigt und sie dann die Strafe für ihre Verschuldung büßen,
42 so will ich an meinen Bund mit Jakob gedenken und ebenso an meinen Bund mit Isaak und an meinen Bund mit Abraham gedenken und will des Landes gedenken.
43 Jedoch zuvor muß das Land von ihnen verlassen sein und die ihm zukommenden Ruhezeiten vergütet erhalten, solange es nach ihrer Entfernung verödet liegt; und sie selbst müssen die Strafe für ihre Verschuldung erleiden, weil sie ja doch meine Gebote mißachtet und in ihrem Herzen gegen meine Satzungen einen Widerwillen gehegt haben.
44 Aber selbst auch dann, wenn sie sich im Lande ihrer Feinde befinden, will ich sie nicht so verwerfen und keinen solchen Widerwillen gegen sie hegen, daß ich sie ganz vertilge und meinen Bund mit ihnen breche, denn ich bin der HERR, ihr Gott.
45 Nein, zu ihrem Heil will ich meines Bundes mit ihren Vorfahren gedenken, die ich vor den Augen der Heidenvölker aus dem Lande Ägypten weggeführt habe, um ihr Gott zu sein: ich, der HERR.«
46 Dies sind die Satzungen, Verordnungen und Weisungen, die der HERR auf dem Berge Sinai zwischen sich und den Israeliten durch Vermittlung Moses gegeben hat.
3. Mose Kapitel 27
Angelobungen und deren Lösung
1 Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde erfüllen will, und zwar in betreff von Personen nach dem Schätzungswert,
3 so soll der Schätzungswert einer männlichen Person im Alter von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silberschekel nach dem Gewicht des Heiligtums betragen;
4 ist es aber eine weibliche Person, so soll der Schätzungswert dreißig Schekel betragen.
5 Wenn es sich aber um eine Person im Alter von fünf bis zu zwanzig Jahren handelt, so soll der Schätzungswert einer männlichen Person zwanzig Schekel und bei einer weiblichen Person zehn Schekel betragen.
6 Bei Kindern aber im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren soll der Schätzungswert eines Knaben fünf Silberschekel und der Schätzungswert eines Mädchens drei Silberschekel betragen.
7 Wenn ferner die Person sechzig Jahre alt ist oder darüber, so soll der Schätzungswert, wenn es sich um einen Mann handelt, fünfzehn Schekel betragen, bei einer weiblichen Person dagegen zehn Schekel.
8 Ist der Betreffende aber für die Entrichtung dieses Schätzungswertes zu arm, so stelle man ihn vor den Priester, damit dieser ihn abschätze; nach Maßgabe dessen, was der Gelobende zu leisten vermag, soll der Priester ihn abschätzen.
9 Handelt es sich ferner um Vieh, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringen kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, als geheiligt gelten:
10 man darf es nicht umwechseln noch vertauschen, weder ein gutes Stück gegen ein schlechtes noch ein schlechtes Stück gegen ein gutes; und wenn jemand dennoch ein Stück Vieh gegen ein anderes vertauscht, so soll sowohl jenes als auch das eingetauschte dem Heiligtum verfallen sein.
11 Handelt es sich aber um irgendein Stück unreinen Viehes, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringen kann, so stelle man das betreffende Stück Vieh vor den Priester;
12 dieser soll es dann abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; bei der Abschätzung des Priesters soll es dann sein Bewenden haben.
13 Will der Betreffende es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel zu dem Schätzungswert hinzuzufügen.
14 Wenn ferner jemand sein Haus als heilige Gabe dem HERRN weiht, so soll der Priester es abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; wie der Priester es abschätzt, so soll der Wert festgesetzt sein.
15 Wenn dann der, welcher sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel des Betrags zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann bleibt es sein Eigentum.
16 Wenn ferner jemand ein Stück von seinem ererbten Grundbesitz dem HERRN weiht, so soll sich der Schätzungswert nach dem Maß der dafür erforderlichen Aussaat richten: ein Homer Gerste Aussaat soll zu fünfzig Silberschekel gerechnet werden.
17 Wenn der Betreffende sein Stück Land vom Halljahr ab weiht, so soll es nach dem vollen Schätzungswert zu stehen kommen;
18 wenn er aber sein Stück Land erst nach dem Halljahr weiht, so soll der Priester ihm den Geldbetrag mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre berechnen, die bis zum (nächsten) Halljahr noch ausstehen, so daß also von dem Schätzungswert ein verhältnismäßiger Abzug gemacht wird.
19 Will aber der, welcher das Stück Land geweiht hat, es wieder einlösen, so hat er noch ein Fünftel des Betrages zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann soll es ihm verbleiben.
20 Hat er aber das Stück Land nicht eingelöst, und er verkauft es trotzdem an einen andern, so kann es nicht mehr eingelöst werden,
21 sondern das Stück Land soll, wenn es im Halljahr frei wird, als dem HERRN geweiht gelten wie ein mit dem Bann belegtes Stück Land: es soll dem Priester als Eigentum gehören.
22 Wenn ferner jemand ein von ihm gekauftes Stück Land, das nicht zu seinem ererbten Grundbesitz gehört, dem HERRN weiht,
23 so soll ihm der Priester den Betrag des Schätzungswertes bis zum (nächsten) Halljahr berechnen, und der Betreffende soll diese Schätzungssumme an demselben Tage als eine dem HERRN geweihte Gabe entrichten.
24 Im Halljahr aber soll das Stück Land wieder an den zurückfallen, von dem er es gekauft hatte, also an den, welchem das Landstück als Erbbesitz zusteht.
25 Jede (priesterliche) Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: der Schekel gilt zwanzig Gera.«
Bestimmungen betreffend Erstgeburten
26 »Jedoch die Erstlinge vom Vieh, die als Erstgeburten dem HERRN an sich schon zustehen, darf niemand weihen; sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: es gehört dem HERRN.
27 Wenn es sich aber um eine Erstgeburt von einem unreinen Haustier handelt, so muß der Betreffende sie nach dem Schätzungswert lösen und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen. Wird sie aber nicht gelöst, so soll sie nach dem Schätzungswert verkauft werden.«
Weihegaben in der Form des Bannes
28 »Jedoch alles mit dem Bann Belegte, das jemand von seinem gesamten Besitz dem HERRN mittels des Bannes weiht, es seien Menschen oder Vieh oder Stücke von seinem ererbten Grundbesitz, darf weder verkauft noch eingelöst werden: alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig.
29 Handelt es sich dabei um Menschen, die mit dem Bann belegt sind, so dürfen sie nicht losgekauft, sondern müssen unbedingt getötet werden.«
Bestimmungen betreffend die Frucht- und Viehzehnten
30 »Ferner sollen alle Zehnten des Landes, vom Saatertrag des Feldes wie von den Früchten der Bäume, dem HERRN gehören: sie sind dem HERRN geweiht.
31 Wenn aber jemand einen Teil von seinem Zehnten einlösen will, so hat er ein Fünftel des Betrags mehr zu bezahlen.
32 Was ferner allen Zehnten von Rindern und vom Kleinvieh betrifft, so soll von allen Tieren, die unter dem Hirtenstabe hindurchgehen, immer das zehnte Stück dem HERRN geheiligt sein.
33 Man soll dabei nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und man darf es auch nicht vertauschen; wenn man es aber doch vertauscht, so soll sowohl das betreffende als auch das eingetauschte Tier dem Heiligtum verfallen sein und darf nicht gelöst werden.«
34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai für die Israeliten aufgetragen hat.